Ahrensburg. Politiker beschließen neue Stellplatzsatzung. Was in Zukunft beim Hausbau gilt und in welchen Fällen es Ausnahmen gibt.
Jedes neue Haus muss in Ahrensburg künftig über zwei Pkw-Stellplätze verfügen. Das haben die Stadtverordneten auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr am Montag entschieden. Die Politiker haben die neue Stellplatzsatzung, die seit Anfang November in den Ausschüssen der Schlossstadt beraten wurde, final gebilligt.
Die Regelung ist eine Reaktion auf den hohen Parkdruck in einigen Wohnvierteln. Besonders im Reeshoop-Viertel, in den Stadtteilen Gartenholz und Erlenhof sowie im Ahrensburger Westen an den Straßen Lage Koppel und Am Neuen Teich sowie am Rand des Zentrums an der Fritz-Reuter-Straße und der Klaus-Groth-Straße verstopfen parkende Autos die Fahrbahnen. Gleichzeitig hatte das Land den laut Bauordnung vorgeschriebenen Stellplatzschlüssel noch nach unten korrigiert, auf jetzt 0,7 je Wohneinheit, bei günstiger Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sogar nur 0,3.
Jedes neue Haus in Ahrensburg muss künftig zwei Parkplätze erhalten
Für ein Mittelzentrum wie Ahrensburg sei das nicht realistisch, waren sich die Politiker fraktionsübergreifend einig und machten deshalb von der Möglichkeit Gebrauch, per städtischer Satzung mehr Parkplätze zu verlangen. Die künftige Regelung fordert für Wohnungen mit mehr als 120 Quadratmetern – dazu zählen auch Einfamilienhäuser – zwei Stellplätze für Autos und vier für Fahrräder. „Gerade bei Häusern kommt häufig das zweite und dritte Auto hinzu, wenn Kinder größer werden“, sagte Stadtplanerin Stefanie Soltek.
Für kleine Wohnungen (bis 75 Quadratmeter) soll ein Kfz-Stellplatz reichen. Bei einer Größe zwischen 75 und 120 Quadratmetern müssen 1,3 Stellplätze vorhanden sein, wobei die Zahlen auf ganze Werte auf- oder abgerundet werden. Hinzu kommen weitere Vorgaben, etwa für Seniorenheime, Geschäfte, Bürogebäude, Schulen, Kitas und Sportanlagen. Hier richtet sich der Stellplatzschlüssel entweder nach der Quadratmeterzahl oder der Zahl der Plätze oder Schüler. Ausnahmen gibt es für das Stadtzentrum und das direkte Umfeld der Bahnhöfe, wo nur 80 Prozent der Parkplätze hergestellt werden müssen. Bauherren können zudem im Einzelfall begründet einen Antrag auf eine ausnahmsweise Abweichung stellen.
Politiker beschließen Ausnahmeregelung für Reihenhäuser
Eine Änderung gegenüber dem ursprünglich in den Ausschüssen diskutierten Bereich gibt es in der jetzt beschlossenen Fassung für Reihenhäuser. Diese müssen unabhängig von der Wohnfläche nur über einen Parkplatz je Einheit verfügen. „Wir möchten damit verhindern, dass wir das Wohnen in Ahrensburg durch einen zu hohen Schlüssel zu teuer machen“, sagte der Stadtverordnete Detlef Steuer von der Wählergemeinschaft WAB.
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Reihenhäuser seien oft eine günstige Alternative im Vergleich zu Einfamilienhäusern. Zudem seien diese oft durch extrem schmale Grundstücke geprägt, auf denen zwei Stellplätze keinen Platz fänden. „Die Mehrkosten, die Investoren durch die Pflicht entstehen, zusätzliche Parkplätze unterzubringen, schlagen auf die Mieten durch“, so Steuer.
FDP-Stadtverordneter fordert Fokus auf alternative Mobilitätskonzepte
Der FDP-Stadtverordnete Michael Stukenberg kritisierte, dass die neue Satzung den Fokus auf Autos lege anstatt auf alternative Mobilitätskonzepte wie E-Bikes und Carsharing. Darauf entgegnete Bela Randschau (SPD), dass es gelte, sich am Ist-Zustand zu orientieren und nicht an „Zukunftsvisionen“. Der Sozialdemokrat sagte: „Die Realität ist, dass die Menschen Autos haben und diese an den Straßen stehen, daran wird sich kurzfristig nichts ändern.“ Letztlich beschlossen die Stadtverordneten die Stellplatzsatzung einstimmig bei einer Enthaltung aus den Reihen der Grünen.