Ahrensburg. Stadt plant Satzung für Parkflächen auf Privatgrundstücken. Auch für Fahrräder soll es klare Vorschriften geben.
Ob im Reeshoop-Viertel zwischen Hermann-Löns- und Gerhart-Hauptmann-Straße, in den Stadtteilen Gartenholz und Erlenhof, im Westen zwischen Heidekamp, An Neuen Teich und Lange Koppel oder am Rand der City mit Klaus-Groth- und Fritz-Reuter-Straße: In Wohngebieten von Ahrensburg verstopfen abgestellte Autos die Fahrbahnen. Und auch sonst sind Parkplätze rar. Um beim Neu- und Umbau von Gebäuden künftig sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fahrräder mehr Abstellflächen vorschreiben zu können, plant die Stadt eine Stellplatzsatzung. Im Bau- und Planungsausschuss haben Vertreter sämtlicher Parteien jetzt grundsätzlich Zustimmung signalisiert.
„Es geht dabei um Stellplätze auf privatem Grund“, sagte Stadtplanerin Stefanie Soltek. „Wir möchten verhindern, dass die Anwohner ihren Pkw in den öffentlichen Raum stellen, aber auch einen Ausgleich schaffen und kein Übermaß fordern.“ So sollten Haushalte oder andere Gebäudenutzungen, die erfahrungsgemäß nur wenig Fahrzeuge haben, nicht durch die Schaffung von überflüssigen Stellplätzen belastet werden.
In zahlreichen Ahrensburger Wohnstraßen herrscht hoher Parkdruck
„Da in zahlreichen Wohnstraßen in Ahrensburg ein hoher Parkdruck herrscht, wurde für Wohnnutzungen eine separate Lösung ergänzt“, heißt es in den Erläuterungen aus dem Rathaus. Der Entwurf fordert für Wohnungen mit mehr als 120 Quadratmetern – dazu zählen auch Einfamilienhäuser – zwei Stellplätze für Autos und vier für Fahrräder. „Gerade bei Häusern kommt häufig das zweite und dritte Auto hinzu, wenn Kinder größer werden“, sagte Soltek. Für kleine Wohnungen (bis 75 Quadratmeter) soll ein Kfz-Stellplatz reichen. Bei einer Größe zwischen 75 und 120 Quadratmetern müssen 1,3 Stellplätze vorhanden sein, wobei die Zahlen auf ganze Werte auf- oder abgerundet werden.
Die Liste enthält etliche weitere Vorgaben wie: Altenheime ein Stellplatz je zwölf Plätze, Büros und Verwaltungen ein Stellplatz je 45 Quadratmeter Nutzfläche (bei erheblichem Besucherverkehr je 35 Quadratmeter); Läden und Geschäftshäuser ein Stellplatz je 35 Quadratmeter Nutzfläche; Verbrauchermärkte ein Stellplatz je 15 Quadratmeter Verkaufsfläche; Sportplätze ein Stellplatz je 250 Quadratmeter Fläche plus ein Stellplatz je zwölf Zuschauer; Gaststätten von örtlicher Bedeutung (Imbiss, Restaurant) ein Stellplatz je zehn Sitzplätze; Handwerks- und Industriebetriebe ein Stellplatz je 60 Quadratmeter Nutzfläche oder je zwei Beschäftigte; Kindergärten ein Stellplatz je 25 Kinder; Grundschulen ein Stellplatz je 30 Schüler, sonstige Schulen je 25 Schüler.
In Ausnahmefällen sind 33.000 Euro Ablöse je Platz möglich
Vorgesehen sind außerdem sogenannte Minderungsbereiche. „In der Innenstadt bis zum Regionalbahnhof müssten nur 70 Prozent der Stellplätze hergestellt werden“, so Stefanie Soltek. Rund um die beiden U-Bahnhöfe Ahrensburg West und Ost sowie am Bahnhof Gartenholz sind es 80 Prozent. „Das betrifft einen Bereich mit einem bis zu 400 Meter langen Fußweg zu den Haltestellen“, so die Stadtplanerin.
Wenn notwendige Kfz-Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten realisierbar sind, können Bauherren eine Ablöse an die Stadt zahlen. Je Platz werden 33.000 Euro fällig, die zweckgebunden eingesetzt werden müssen. „Bei Fahrradstellplätzen ist eine Ablösung nicht möglich“, sagte Soltek. In jüngster Vergangenheit sei das allerdings nicht vorgekommen.
Im Einzelfall seien immer Ausnahmen bei gut begründeten Anträgen möglich. Zudem könne die Satzung bei neuen Problemen laufend geändert werden. Flensburg passe sie beispielsweise jährlich an.
Ahrensburg verlangt deutlich mehr als die Landesbauverordnung
Auslöser für die Satzung ist die seit September dieses Jahres geltende neue Landesbauverordnung (LBO). Sie setzt für mehrgeschossigen Wohnungsbau einen Stellplatzschlüssel von 0,7 je Wohneinheit vor und bei günstiger Bahn- und Bus-Anbindung sogar nur 0,3. Außerdem fehle eine Legitimation zur Überprüfung und Nachforderung, so die Ahrensburger Verwaltung. Schließlich ermögliche die eigene Satzung auch, Fahrradstellplätze zu verlangen. Sogar Lastenräder werden dabei berücksichtigt.
„Prinzipiell ist das ein guter Vorschlag, aber der Fokus sollte noch mehr auf Fahrräder gelegt werden“, sagte Detlef Steuer (Wählergemeinschaft WAB). So sollten für Schulen mehr Abstellanlagen vorgeschrieben werden. Thoms Bellizzi (FDP) regte an, bei Einzelhäusern überall zwei Stellplätze zu fordern. „Das sollte auch in der Innenstadt so sein“, sagte er. Laut Berechnung (0,7 mal 2) ergibt sich jetzt ein Wert von 1,4, der auf einen Platz abgerundet würde.
Der Satzungsentwurf wird im Bauamt noch mal überarbeitet
Außerdem müsse man bei Altenheimen differenzieren, so Bellizzi: „Ein Demenzzentrum braucht mit Sicherheit weniger Parkplätze für die Bewohner als eine Seniorenwohnanlage.“ Schließlich schlug er noch vor, bei Hotels die Zahl der Zimmer und nicht die der Betten als Bemessungsgrundlage zu nehmen.
Das Bauamt will die Änderungen nun in den Satzungsentwurf einarbeiten und dem Bauausschuss zur Abstimmung präsentieren. Die endgültige Entscheidung fällt dann die Stadtverordnetenversammlung.