Westerland. Unverzügliche Räumung bei der Polizei beantragt – das Verwaltungsgericht in Schleswig entscheidet über den Eilantrag.
Am Freitagmittag war die Geduld von Nikolas Häckel, der Bürgermeister der Gemeinde Sylt, mit den Punks im Protestcamp in Westerland am Ende. Via Facebook teilte er mit, dass das Vollzugshilfeersuchen zur Räumung des Rathausparks gerade von ihm an die Polizei gestellt worden sei.
„Da mir keine gerichtliche Eingangsbestätigung zum Eilantrag der Demonstranten vorliegt, ist das Amtshilfeersuchen nun an die Polizei ergangen.“ Die Gemeinde Sylt und auch er würden kein wildes Campen dulden: „Als solches muss ich die jetzige Situation werten. Leider haben die Demonstranten das Camp nicht freiwillig verlassen.“
Sylter Bürgermeister kündigt Räumung des Punker-Camps an
Doch alle diejenigen, die sich nach Häckels Facebook-Post auf ein schnelles Ende der Punks nach drei Monaten auf der Insel gefreut hatten, wurden enttäuscht. Nur wenige Minuten nach der Mitteilung Häckels ging um 13 Uhr der Eilantrag der Protestierenden gegen den Kreis Nordfriesland beim Verwaltungsgericht in Schleswig ein. Dies bestätigte Pressesprecherin Friederike Lange. Und damit ist die von Häckel erhoffte zügige Räumung des Platzes am Rathaus zumindest vorzeitig gestoppt.
Darum geht es: Nachdem der Kreis Nordfriesland eine Verlängerung des Protestcamps über den 31. August hinaus abgelehnt und die sofortige Vollziehung der Entscheidung angeordnet hatte, legten die Punks Widerspruch beim Kreis ein. Mit dem Eilantrag beim Verwaltungsgericht soll nun „die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs“ erreicht werden. Denn theoretisch könnte der Kreis jederzeit eine polizeiliche Räumung anordnen.
Sylt: Protestcamp der Punks – Entscheidung kommende Woche
Wie Lange mitteilte, hat der Kreis Nordfriesland aber gegenüber dem Gericht zugesagt, auf diese harte Maßnahme zu verzichten, bis über den Eilantrag entschieden wurde (sogenannte Stillhaltezusage). Und auch die Polizei wird die Entscheidung des Gerichts abwarten, bevor sie aktiv wird. Wie geht es nun weiter? Die zuständige Kammer wird nun im ersten Schritt die Verwaltungsakten anfordern und dem Kreis Nordfriesland die Möglichkeit einer Stellungnahme geben, danach den Antrag prüfen. Lange: „Eine Entscheidung ist innerhalb der kommenden Woche beabsichtigt.“
Zwei Optionen sind möglich: Das Verwaltungsgericht gibt dem Antrag der Protestierenden statt und stellt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung wieder her. Eine Räumung wäre zunächst ausgeschlossen.
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Sylt: Bei Ablehnung des Antrags wird Protestcamp geräumt
Bei einer Ablehnung des Antrags bliebe es bei der sofortigen Vollziehbarkeit der Verfügung und die Versammlungsbehörde könnte die Räumung einleiten. Genau so, wie es Häckel sich lieber gestern als heute wünscht.
So oder so – zumindest in den kommenden Tagen können die Punks weiter protestieren und das spätsommerliche Wetter am Wochenende bei Temperaturen über 20 Grad genießen.