Itzehoe/Brokstedt/Hamburg. Vor gut einer Woche verurteilte das Landgericht Itzehoe Ibrahim A. zu lebenslanger Haft. Doch rechtskräftig ist das noch nicht.

Nach der Verurteilung des Messerangreifers von Brokstedt zu lebenslanger Haft hat der Verteidiger von Ibrahim A. Revision eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Itzehoe dem Abendblatt am Freitag. Der Antrag ist danach schon am Mittwoch dieser Woche eingegangen.

Die Große Strafkammer des Landgerichts hatte Ibrahim A. am Mittwoch vergangener Woche wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zugleich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das heißt, dass der Palästinenser nicht mit einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung bereits nach 15 Jahren rechnen kann.

Nach Urteil zu Messerattacke von Brokstedt: Revision eingelegt

Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann sprach von einer sinnlosen Tat, „die uns fassungslos und verständnislos zurücklässt“. Bei der Messerattacke in einem Regionalzug in Brokstedt waren zwei Menschen gestorben und vier schwer verletzt worden.

Die Strafkammer war in ihrem Urteil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Nach Überzeugung von Staatsanwältin Janina Seyfert war Ibrahim A. frustriert wegen eines erfolglosen Termins bei der Ausländerbehörde in Kiel. Er habe seine Angriffsserie am 25. Januar 2023 in dem Zug nach Hamburg völlig unvermittelt begonnen.

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Nach der ersten Attacke habe er sich auf der Suche nach weiteren Opfern durch den Zug bewegt. Todesopfer sind eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund. Der 19-Jährige hatte noch versucht, sich schützend vor seine Freundin zu stellen. Die Tat hatte für Entsetzen weit über Schleswig-Holstein hinaus gesorgt.