Am 6. Mai sind mehr Schleswig-Holsteiner stimmberechtigt als je zuvor. Trotz rechtlicher Änderungen bleibt für die Wähler alles wie gewohnt.

Kiel. So viele Schleswig-Holsteiner wie nie zuvor dürfen am 6. Mai an der mit Spannung erwarteten Landtagswahl im nördlichsten deutschen Bundesland teilnehmen. Die Zahl der Stimmberechtigten liegt mit gut 2,24 Millionen noch einmal um fast 19.000 höher als beim letzten Urnengang 2009, wie Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler am Dienstag in Kiel mitteilte. Mit 73,6 Prozent war die Wahlbeteiligung damals relativ hoch, was aber auch mit der am selben Tag ausgetragenen Bundestagswahl zusammenhing.

Insgesamt elf Parteien treten diesmal mit Landeslisten an. Dazu gehört außer den bisherigen Parlamentsparteien CDU, SPD, FDP, Grünen, Linken und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) die Piratenpartei, die nach den Umfragen gute Chancen hat, erstmals in den Kieler Landtag einzuziehen. Für die Wahl zeichnet sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CDU und SPD mit den Spitzenkandidaten Jost de Jager und Torsten Albig um den Rang als stärkste Kraft ab. Obwohl sich die FDP mit Spitzenkandidat Wolfgang Kubicki wieder größere Hoffnungen auf einen Wiedereinzug ins Parlament macht, gilt eine Wiederauflage der schwarz-gelben Koalition als unwahrscheinlich.

Das Land auf Sparflamme regiert

SPD, Grüne und der von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreite SSW sind bereit, eine gemeinsame Regierung zu bilden. Nach den bisherigen Umfragen wäre das möglich. Schlecht erscheinen die Aussichten für die Linke, wieder in den Landtag zu kommen. Außer den genannten Parteien treten auch die rechtsextreme NPD, die Freien Wähler, die Familien-Partei und die Maritime Union mit Landeslisten an.

Im Norden muss nach 2009 schon wieder gewählt werden, weil das Landesverfassungsgericht dies 2010 gefordert hatte. Nach seiner Überzeugung waren das Wahlgesetz und dessen Anwendung in Konflikt mit der Verfassung geraten. So wurden drei Überhangmandate der CDU aufgrund einer Deckelungsvorschrift nicht mehr durch Ausgleichsmandate für die anderen Partei kompensiert. CDU und FDP erhielten eine Mehrheit im Landtag, obwohl SPD, Grüne, SSW und Linke zusammen mehr Zweitstimmen hatten.

Für den Landtag gilt das Zweistimmen-Wahlrecht. Die Erststimme ist für einen Wahlkreisbewerber bestimmt, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Wer in einem der 35 Wahlkreise – 2009 waren es noch 40 – die meisten Stimmen holt, kommt direkt ins Parlament. Insgesamt soll der Landtag 69 Abgeordnete haben. Maßgeblich für die Sitzverteilung ist das Verhältnis der Zweitstimmen. Wenn eine Partei mehr Direktmandate holt, als es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht, fallen für sie sogenannte Überhangmandate an. Um das Verhältnis zwischen den Zweitstimmen im Landtag wiederherzustellen, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Deren Zahl wird anders als früher jetzt nicht mehr begrenzt. Diese Regelung kann dazu führen, dass die Regelgröße von 69 Abgeordneten erneut mehr oder weniger deutlich überschritten wird. Derzeit sind es 95.

Um die Mandatsverteilung zu ermitteln, wird ein neues Berechnungsverfahren angewandt. Es ist nach Angaben der Wahlleiterin mathematisch exakter als die bisher genutzte Methode, die tendenziell die größeren Parteien bevorteilt habe.

Rund 21.000 Helfer werden am 6. Mai in den Wahlvorständen ehrenamtlich tätig sein. Die Zahl sei nicht üppig, werde aber wohl ausreichen, sagte Wahlleiterin Söller-Winkler. Sie machte auch Hoffnungen, dass sie diesmal bereits vor Mitternacht das vorläufige Landesergebnis verkünden kann. Bei der Wahl 2009 geschah dies erst tief in der Nacht – auch weil die Bundestagswahl bei der Ergebnisermittlung Vorrang hatte. (dpa/abendblatt.de)