Elmshorn. Unternehmen darf Produkte nicht mit irreführenden Aussagen bewerben, so das Urteil des Hamburger Landgerichts. Um diese Slogans geht‘s.

Die schlechten Nachrichten rund um die Marke More Nutrition und deren Mutterfirma The Quality Group mit Sitz in Elmshorn reißen nicht ab. Erst kritisierte Jan Böhmermann die Hype-Marke in seinem „ZDF Magazin Royal“ scharf, wenig später geriet die Firma wegen einer Zoll-Razzia erneut in die Schlagzeilen.

Zuletzt wurde The Quality Group bzw. deren Tochterfirma, die Quality First GmbH, als Inhaberin der Marke More Nutrition von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen die sogenannte Health-Claims-Verordnung abgemahnt. Jetzt verlor das Unternehmen auch noch einen Gerichtsprozess.

More Nutrition: Elmshorner Hype-Marke verliert Prozess gegen Verbraucherschützer

Die Marke More Nutrition ist bekannt für zuckerfreie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Proteinpulver – und für Werbung in sozialen Medien. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte schon im September 2022 wegen Werbeversprechen für eine Brownie-Backmischung in sozialen Netzwerken gegen Quality First geklagt – und bekam jetzt vor dem Landgericht Hamburg Recht.

Das Produkt der Marke More Nutrition, um das es ging: die „Total Vegan Protein Brownie Bowl“. Die wurde von More Nutrition in sozialen Netzwerken mit Aussagen wie „95 Prozent weniger Zucker“ und „70 Prozent weniger Fett“ beworben. Außerdem sei die Backmischung „Perfekt für jede Diät“.

Verbraucherschützer klagen wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Quality First

In diesen Aussagen sahen die Verbraucherschützer aus NRW eine Irreführung und einen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Bei den Werbeaussagen fehle jegliche Vergleichsangabe, so die Kritik.

Die Angaben bezögen sich lediglich auf nicht zucker- bzw. fettreduzierte Backmischung, nicht aber auf Konkurrenzprodukte. Genau dieser Eindruck könne aber entstehen. Auch die Aussage „Perfekt für jede Diät“ wurde von den Verbraucherschützern kritisiert.

More Nutrition: Marke darf nicht mehr mit irreführenden Aussagen werben

Das Landgericht folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale, wertete die Werbeaussagen als irreführend. Bei den Aussagen „95 Prozent weniger Zucker“ und „70 Prozent weniger Fett“ sei die Angabe einer Bezugsgröße erforderlich, damit erkennbar sei, worauf sich der Vergleich beziehe. Die Aussagen allein könnten zu Fehlvorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Produkts führen.

Mehr zum Thema

Die Aussage „Perfekt für jede Diät“ ist laut Entscheidung des Gerichts ebenfalls irreführend. Dieses Versprechen schreibe der Protein-Brownie-Mischung Wirkungen und Eigenschaften zu, die sie nicht besitze, urteilten die Richter. So sei das Produkt jedenfalls nicht „perfekt“ für jede Art von Diät, heißt es in der Urteilsbegründung. Beispielsweise werde bei einigen Diäten auf Gluten oder Protein verzichtet.

More-Nutrition-Firma: Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig

Die Quality First GmbH hatte auf Instragram-Kommentare verwiesen, die nahelegen sollten, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Werbeaussagen richtig verstanden hätten. Dies, sowie die Aussage, dass es sich bei „Perfekt für jede Diät“ um eine Meinungsäußerung handele, ließ das Gericht aber nicht gelten. Die Werbeaussage stelle eine Tatsachenbehauptung dar.

Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet, dass The Quality Group nicht mehr mit den genannten Aussagen für das Produkt werben darf. Sollte sich die Firma dem widersetzen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

More Nutrition: Foodwatch mahnt Mutterkonzern ab

Verbraucherschützer haben die Produkte, die unter der Marke More Nutrition vertrieben werden, genau im Blick, auch weil The Quality Group mit seiner Werbestrategie in sozialen Netzwerken eine jüngere Zielgruppe anspricht. Auch Jan Böhmermann hatte die Marketingstrategie im ZDF scharf kritisiert.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Youtube, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Erst im Januar hatten die Verbraucherschützer von Foodwatch The Quality Group wegen Verstößen gegen die Health-Claims-Verordnung abgemahnt. Dabei ging es um zwei Videos auf Instagram, die exemplarisch durch Foodwatch abgemahnt wurden, in denen Kundinnen von großem Gewichtsverlust aufgrund von More-Produkten berichteten.