Elmshorn/Karlsruhe. Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler. Wie lange der Angeklagte, der im Juli 2022 zwei Frauen erstochen hat, in Haft bleiben muss.

Das Urteil im Doppelmord-Prozess von Elmshorn ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hat am Freitag die Revision von Hussein M. (31) verworfen. Er war Ende März vom Landgericht Itzehoe wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Schwurgerichtskammer hatte am 28. März dieses Jahres befunden, dass der aus Eritrea stammende Angeklagte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatte, als er seine Ex-Freundin und ihre Mitbewohnerin attackierte. Zudem stellten die Richter die besondere Schuldschwere fest, sodass eine Entlassung des 31-Jährigen nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen ist.

Doppelmord von Elmshorn: Angeklagter kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland

Hussein M. hatte am 9. Juli 2022 in einem Mehrfamilienhaus an der Elmshorner Friedenstraße Zahra H. (23) und ihre Mitbewohnerin Yusra B. (19) – beide stammten ebenfalls aus Eritrea – mit einem Messer regelrecht niedergemetzelt. Der Prozess gegen ihn begann im Januar 2023.

Der Angeklagte habe nicht verwunden, dass die ältere der beiden Frauen die ihm versprochene Ehe nicht schließen und seine Vor-Hochzeitsgeschenke wie etwa eine Goldkette und ein Kaffeeservice nicht zurückgeben wollte. Die jüngere Frau machte er laut der Kammer für das Ende der Beziehung mitverantwortlich.

In der Balkonwohnung im dritten Stock dieses Mehrfamilienhauses hat sich Anfang Juli 2022 der Doppelmord ereignet. 
In der Balkonwohnung im dritten Stock dieses Mehrfamilienhauses hat sich Anfang Juli 2022 der Doppelmord ereignet.  © Arne Kolarczyk | Arne Kolarczyk

Der Angeklagte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, sei im November 2021 von seiner Cousine Zahra H. über Facebook angeschrieben worden. Die war zuvor, mittlerweile in Trennung lebend, ebenfalls nach Deutschland geflüchtet und lebte zusammen mit Mitbewohnerin Yusra B. in Elmshorn.

Opfer hatte dem Angeklagten die Ehe versprochen, wollte davon aber nichts mehr wissen

Nachdem Zahra H. dem Angeklagten zunächst die Ehe versprochen habe, habe diese sich ab Mai 2022 ihm gegenüber immer abweisender verhalten, zuletzt gar nicht mehr auf seine Kontaktversuche reagiert. Schließlich habe Yusra B. ihm mitgeteilt, dass die Mitbewohnerin nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle.

Er habe ihr daraufhin eine Mitschuld für das Ende der Beziehung gegeben, weil sie großen Einfluss auf Zahra H. ausübte. Sodann habe der damals 30-Jährige Kontakt mit mehreren Familienmitgliedern von Zahra H. aufgenommen und immer wieder versucht, einen Wertersatz für seine Geschenke zu erhalten.

Angeklagter reiste aus Baden-Württemberg nach Elmshorn, um zu töten

Als alle Versuche fehlschlugen, reiste der aus Baden-Württemberg stammende Angeklagte – dort hatte er gerade eine Bäckerlehre abgeschlossen – am 9. Juli aus Tuttlingen nach Elmshorn. Laut den Richtern hatte er bereits vor Antritt der Reise den Entschluss gefasst, die beiden Frauen zu töten und deswegen das Klappmesser eingepackt, das er knapp ein Monat zuvor im Internet erworben hatte.

In Elmshorn am 9. Juli um kurz nach 10 Uhr angekommen, habe er bei Nachbarn geklingelt, sich so Zutritt zum Mehrfamilienhaus der beiden Frauen verschafft und dann vor ihrer Tür gewartet. Als eine der beiden Frauen ahnungslos die Tür öffnete, um den Müll herunterzubringen, schlug Hussein M. zu.

Er stürmte in die Wohnung und stach zunächst auf seine Ex-Verlobte Zahra H. ein. Als die arg- und wehrlose Frau nach den 18 Messerstichen sterbend am Boden lag, habe sich Hussein M. dem zweiten Opfer zugewandt.

Die Spurensicherer der Mordkommission Itzehoe auf dem Weg zum Tatort an der Friedenstraße.
Die Spurensicherer der Mordkommission Itzehoe auf dem Weg zum Tatort an der Friedenstraße. © HA | Florian Sprenger / Westküsten-News

Yusra B. habe zunächst mit Kopfhörern im Ohr mit ihrem Cousin telefoniert und sei erst durch die Schreie der Mitbewohnerin auf das Geschehen aufmerksam geworden. Sie habe dann in einer „Art Schockstarre“ verharrt, ehe der damals 30-Jährige ihr 20 Stiche versetzte. Am Ende lagen beide Frauen sterbend nebeneinander am Boden.

Doppelmord von Elmshorn: Angeklagter handelte laut Gericht aus „Vernichtungswillen“

Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann sprach von einer Tat, die vom „Vernichtungswillen“ des Angeklagten getrieben worden sei. Er habe aus gekränkter Eitelkeit gehandelt.

Nach den Messerstichen war der Angeklagte noch in Elmshorn festgenommen worden. Er legte im Ermittlungsverfahren ein detailliertes Geständnis ab. Im Prozess hatte er dies widerrufen und behauptet, er habe nur mit den beiden Frauen reden wollen. Als Zahra H. ihn vor der Tür sah, habe sie laut zu schreien begonnen. Er habe sie in der Folge mit dem Messer bedroht, um sie zur Ruhe zu bringen. Sie habe jedoch weiter geschrien, woraufhin er wütend wurde und zustach.

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Die Einlassung des Angeklagten vor Gericht wertete Verteidigerin Katja Münzel als zweifachen Totschlag. Sie hielt eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren für angemessen und legte nach dem Urteil im Namen ihres Mandanten Revision ein.

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat das Urteil des Landgerichts Itzehoe überprüft und keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt. Daher erlangt das Urteil ab sofort Rechtskraft, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Doppelmord von Elmshorn: Urteil ging weit über Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe ging mit dem Urteil weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Anklägerin Janina Seyfert hatte für Hussein M. „nur“ lebenslänglich beantragt, jedoch keine Notwendigkeit gesehen, die besondere Schwere der Schuld feststellen zu lassen.

Auch sah die Staatsanwältin lediglich das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, die Kammer erkannte dagegen zusätzlich auf niedrige Beweggründe.

Hussein M., der seit dem 9. Juli 2022 in Haft sitzt, wird dort bis 2037 verbleiben. Nach Ablauf der 15 Jahre entscheidet eine Vollzugskammer, welches Strafmaß zuzüglich dieser 15 Jahre noch abzubüßen ist.