Elmshorn/Itzehoe. Hussein M. war Ende März zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Warum die Verteidigung das Urteil anfechten will.
Im Prozess um den Doppelmord von Elmshorn hat die Verteidigung Revision eingelegt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe hatte Ende März den Angeklagten Hussein M. (30) zu lebenslanger Haft verurteilt – und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Der Schritt von Verteidigerin Katja Münzel war erwartet worden. Sie hatte die Ansicht vertreten, dass ihr Mandant lediglich einen zweifachen Totschlag begangen hat und hielt eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren für angemessen.
Elmshorn: Doppelmord-Prozess – Verteidigung legt Revision ein
Das jetzige Urteil bedeutet für Hussein M., dass eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Bleibt es in Kraft, dann entscheidet nach 15 Jahren eine Vollzugskammer, welches Strafmaß zuzüglich dieser 15 Jahre noch abzubüßen ist.
Nach der Haftentlassung könnte dem heute 30-Jährigen zudem die Abschiebung drohen. Während des Prozesses kam heraus, dass der in Eritrea geborene Hussein M. wohl auch die Staatsbürgerschaft des Sudan besitzt, wo er sechs Jahre lebte. Dort droht ihm, anders als in seinem Heimatland, keine Verfolgung.
Laut Urteil tötete der Angeklagte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen
Hussein M. hatte am 9. Juli 2022 in einem Elmshorner Mehrfamilienhaus Zahra H. (23) und ihre Mitbewohnerin Yusra B. (19) – beide stammten ebenfalls aus Eritrea – mit einem Messer regelrecht niedergemetzelt. Aus verletzter Eitelkeit, wie das Gericht feststellte.
Der Angeklagte habe nicht verwunden, dass die ältere der beiden Frauen die ihm versprochene Ehe nicht schließen und seine Vor-Hochzeitsgeschenke nicht zurückgeben wollte. Die jüngere Frau machte er laut der Kammer für das Ende der Beziehung mitverantwortlich.
Mit der Revision können nur Rechtsfehler der Kammer gerügt werden
Die Verteidigerin kann mit der Revision nicht automatisch einen neuen Prozess erzwingen. Es können nur eventuelle Rechtsfehler der Kammer gerügt werden. Ob diese tatsächlich vorliegen, entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er kann das Urteil bestätigen oder es ganz oder in Teilen aufheben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen.
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Zunächst muss aber die Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung durch das Gericht abgewartet werden. Diese muss die Verteidigerin dann auf angreifbare Punkte prüfen und ihre Revision entsprechend begründen. Findet sie keine Fehler, kann sie die Revision auch zurückziehen.
Elmshorn: Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil zufrieden
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat keine Revision eingelegt. Sitzungsvertreterin Janina Seyfert hatte lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes beantragt, jedoch keine Feststellung der Schuldschwere gefordert.
Auch sah sie lediglich das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, die Kammer erkannte dagegen zusätzlich auf niedrige Beweggründe.