Nach dem Gerichtsurteil zu den unwirksamen Gaspreiserhöhungen hat EWE eine “kundenfreundliche“ Lösung angekündigt.

Oldenburg. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu teils unwirksamen Gaspreiserhöhungen hat der Oldenburger Energieversorger EWE eine „kundenfreundliche Lösung“ angekündigt. Das habe der Aufsichtsrat am Montag empfohlen, teilte das Unternehmen mit. In den kommenden Wochen werde nach einem Vorschlag gesucht, um Vermögensnachteile bei EWE und Aktionären zu vermeiden. Daneben sollten Kundeninteressen berücksichtigt und Rechtssicherheit geschaffen werden. Der BGH hatte Mitte Juli geurteilt, dass Sondervertragskunden nicht schlechter gestellt werden dürfen als normale Tarifkunden.

Er rechne noch im Spätsommer mit einer Entscheidung, erklärte Aufsichtsratschef Werner Brinker. „Wir haben kein Interesse daran, mit einer Vielzahl unserer Kunden Rechtsstreitigkeiten zu führen.“ Deshalb wolle man mit den vielen treuen EWE-Kunden eine pragmatische Lösung außerhalb des gerichtlichen Weges erreichen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung einer Zahlung an Kunden müssten die EWE-Eigentümer darüber entscheiden.

Bei Sondertarifen räumen Gasversorger einen Preisnachlass für einen größeren Mengenbezug ein; häufig sind das schon Kunden, die mehr Gas als ein Drei-Personen-Haushalt verbrauchen. Im vorliegenden Fall hatte die EWE seit 2004 in mehreren Schritten ihre Gaspreise für Sonderkunden erhöht. Dagegen hatten rund 50 Kunden bis zum BGH geklagt und – was Erhöhungen seit April 2007 angeht – Recht bekommen.

Der BGH sah durch die entsprechende Klausel, die unter anderem dem Kunden bei einer Preiserhöhung nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist einräumt, Sonderkunden unangemessen benachteiligt. Normale Tarifkunden müssten mindestens sechs Wochen vor einer beabsichtigten Änderung informiert werden, bei Sonderkunden sei dies bislang nicht vorgesehen.