Die Gaspreise für private Haushalte dürfen nicht unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.
Karlsruhe. Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Damit hatten die Klage einer Verbraucherorganisation und mehrerer Privatkunden Erfolg.
Entsprechende Gaspreisklauseln der Rheinenergie in Nordrhein-Westfalen und der Stadtwerke Dreieich wurden für unwirksam erklärt.
Die Gasversorger hatten ihre Preise unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht. Das stellt nach dem BGH-Urteil aber eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar.