Prinz Ernst August von Hannover gilt zumindest vorläufig nicht mehr als vorbestraft: Das Landgericht Hildesheim hat seine eigentlich bereits seit vier Jahren rechtskräftige Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 178 Tagessätzen zu 2500 Euro aufgehoben. Er soll im Jahr 2000 einen Hotelier in Kenia krankenhausreif geschlagen haben.

Hildesheim. Nach Vernehmung der Ehefrau, der monegassischen Prinzessin Caroline, ist es aus der Sicht der 9. kleinen Strafkammer in Hildesheim nun aber "hinreichend wahrscheinlich", dass der Chef des Welfenhauses in einer neuen Hauptverhandlung in Hildesheim nur wegen einfacher statt gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird. Wenn dies so passiert, dürfte das Strafmaß eher unter drei Monaten auf Bewährung oder einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen liegen. Dies ist für den Prinzen, dem es erklärtermaßen um die Ehre geht, wichtig, weil bei mehr als drei Monaten oder 90 Tagessätzen eine Vorstrafe vorliegt, solche Strafen werden nämlich in Führungszeugnissen eingetragen - auch wenn es wenig wahrscheinlich ist, dass der Chef des Welfenhauses solche Bescheinigungen braucht. Aufgehoben ist mit der Hildesheimer Entscheidung der Richterspruch aus dem Jahr 2004. Entscheidend für das Urteil war, dass der damalige Anwalt von Ernst August im Namen seines abwesenden Mandanten eingeräumt hatte, der Chef des Welfenhauses sei alkoholisiert gewesen und habe mit einem Gegenstand auf einen deutschen Hotelier eingeschlagen, weil er sich über den Lärm aus dessen Hotel geärgert habe. Der Prinz hat inzwischen deshalb seinen damaligen Anwalt - wenn auch ohne Erfolg verklagt und lässt über seinen neuen Anwalt versichern, diese Aussage sei mit ihm nie abgestimmt worden. Jetzt werden sich alle Verfahrensbeteiligten auf einen Termin für die neue Hauptverhandlung einigen müssen. Wie bereits vor dem Landgericht Hannover werden auch in Hildesheim dann zahlreiche Zeugen aus Kenia aussagen müssen sowie Prinzessin Caroline. Wegen Sicherheitsbedenken der monegassischen Regierung hatte die kleine Strafkammer bei der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags die Prinzessin noch zu geheim gehaltener Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Experten halten die Chancen des Prinzen, unter der magischen Grenze von 90 Tagessätzen zu bleiben, für groß. Schließlich wird eben jene kleine Strafkammer den Fall verhandeln, deren Vorsitzender Andreas Schlüter am Dienstag grünes Licht gegeben hat für die Wiederaufnahme des Verfahrens.