Sein neuer Anwalt will jetzt Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle einlegen.

Hildesheim. Prinz Ernst August von Hannover muss weiter mit dem Makel einer Vorstrafe leben. Der Versuch seines neuen Anwalts Hans Wolfgang Euler (Frankfurt), eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung zu erreichen, ist gestern vor der 7. Kleinen Strafkammer am Landgericht Hildesheim gescheitert. Damit bleibt es bei der Rechtskraft des Urteils, mit dem der 53-jährige Chef des Welfenhauses im November 2004 von einer kleinen Kammer am Landgericht Hannover in zweiter Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu 178 Tagessätzen à 2500 Euro (445 000 Euro) Geldstrafe verurteilt worden war. Der damalige Anwalt des Prinzen hatte in dem Verfahren für seinen Mandanten eingeräumt, dieser habe einen Hotelier in Kenia nicht nur geohrfeigt, sondern ihn auch mit einem Gegenstand geschlagen.

Letzteres entsprach nicht, wie der neue Anwalt Euler gestern auf Anfrage erläuterte, den Tatsachen, der damalige Anwalt sei zu dieser Erklärung auch "nicht autorisiert" gewesen. Anwalt Euler zeigte sich auch darüber empört, dass der entscheidende Richter in Hildesheim noch im Januar signalisiert habe, er wolle dem Antrag auf Wiederaufnahme stattgeben. Euler will nun vor dem Oberlandesgericht Celle Beschwerde einlegen.

Die Verurteilung von Prinz Ernst August hatte 2004 auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil der Vorsitzende Richter in seinem Urteil auch auf des Prinzen Neigung zu Alkohol und Wutausbrüchen eingegangen war mit der eindeutigen Warnung, im Falle einer Wiederholung stelle sich "die Frage nach einer Untersuchung mit dem Ziel einer Einweisung in eine Entziehungsanstalt".

Die Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Gerichtsverfahren gilt als absolute Ausnahme, die Chancen einer Beschwerde sind deshalb gering.