Prinz Ernst August von Hannover wehrt sich jetzt sogar in einem zweiten Gerichtsverfahren gegen die rechtskräftige Verurteilung wegen gefährlicher...

Hannover. Prinz Ernst August von Hannover wehrt sich jetzt sogar in einem zweiten Gerichtsverfahren gegen die rechtskräftige Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Bereits morgen wird vor dem Landgericht Hannover eine Zivilkammer die Schmerzensgeldklage des Prinzen gegen seinen früheren Anwalt verhandeln. Der hat nach Ansicht des Prinzen im Jahr 2004 ohne Absprache und wahrheitswidrig für seinen Mandanten erklärt, dieser habe mit einem Gegenstand in der Hand in Kenia einen deutschen Hotelier geschlagen. Das brachte Ernst August 178 Tagessätze zu 2500 Euro Geldstrafe ein, er gilt damit als vorbestraft. Außerdem betreibt der Prinz vor dem Landgericht Hildesheim auch ein Wiederaufnahmeverfahren für den Prozess.