Nach fünf Landkreisen wollen nun die kreisfreien Städte Wismar und Greifswald den Reformbeschluss des Landtags prüfen lassen.
ismar/Greifwald/Schwerin. Neben bislang fünf der zwölf Landkreise werden aller Voraussicht nach auch kreisfreie Städte gegen die Kreisgebietsreform vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Bei einer Beratung Ende September in Schwerin hätten Wismar und Greifswald ihre Entschlossenheit bekundet, den Reformbeschluss des Landtags gerichtlich prüfen zu lassen. Ob sich auch Stralsund an einer Klage vor dem Verfassungsgericht in Greifswald beteiligen werde, sei noch unklar, hieß es vom Städte- und Gemeindetag in Schwerin. Rostock und Schwerin, die kreisfrei bleiben sollen, und auch Neubrandenburg würden nicht vor Gericht ziehen.
„Mit der per Gesetz angeordneten Aufgabenübertragung an den Kreis werden uns bedeutende Gestaltungsspielräume für unsere eigene Entwicklung genommen, die wesentliche Gründe für unseren bisherigen Erfolg waren. Zusätzlich wird die Finanzlage unserer Stadt durch eine zu zahlende Kreisumlage verschlechtert“, begründete Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD) die beabsichtigte Klage.
+++ Bürgermeister von Anklam muss erneut vor Gericht +++
Die Stadt werde in Teilen ihrer Jahrhunderte währenden Selbstständigkeit beraubt. „Diese massiven Einschränkungen unserer Eigenständigkeit werden wir nicht hinnehmen.“ Die Bürgerschaft Wismars habe bereits im Oktober 2009 beschlossen, Verfassungsklage einzureichen, falls der Landtag die neue Kreisstruktur beschließt. Daran fühle sich die Verwaltung weiterhin gebunden, betonte Beyer.
Die Kreistage von Rügen, Ludwigslust, Ostvorpommern, Müritz und Uecker-Randow haben ebenfalls bereits die Einreichung der Verfassungsbeschwerde beschlossen. Dies steht für Greifswald formell noch aus. Doch habe sich die Bürgerschaft auf ihrer jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Klageweg zu beschreiten, sagte eine Stadtsprecherin. Die Hansestädte Wismar und Greifswald, die beide Kreisstädte in zwei der neuen Großkreise werden sollen, hatten immer eine Fortdauer ihrer Eigenständigkeit verlangt. Gründe sind unter anderem der absehbare Verlust von Aufgaben und die Verteilung der Altschulden.
Nach dem Mehrheitswillen des Landtags sollen ab Herbst 2011 die bislang zwölf Kreise mit vier kreisfreien Städte zu sechs Landkreisen zusammengefasst werden. Das wären dann nach der Fläche bundesweit die größten. Nur Rostock und Schwerin sollen kreisfrei bleiben. Die 2006 von der damaligen rot-roten Koalition beschlossene Kreisgebietsreform war 2007 vom Verfassungsgericht in Greifswald gestoppt worden.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte sich jüngst zuversichtlich geäußert, dass die Klagen gegen die Kreisgebietsreform dieses Mal ohne Erfolg bleiben werden. Die Verwaltungsreform sei angesichts rückläufiger Solidarpaktmittel, Abstrichen bei der EU- Förderung und sinkender Einwohnerzahlen im Land unerlässlich. Bei den neuen Reformgesetzen seien die Hinweise der Richter berücksichtigt worden. Caffier forderte die Kommunalpolitiker auf, die Weichen für die Zukunft zu stellen und sich auf die neuen Verwaltungsstrukturen einzustellen.