Oberbürgermeister Tauras erhofft sich Impulse für Arbeitsmarkt und Tourismus. Rendsburgs Stadtchef fürchtet dagegen “ruinösen Wettbewerb“.
Neumünster/Rendsburg. Das umstrittene Designer-Outlet-Center (DOC) in Neumünster darf gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig wies die Beschwerde der Stadt Rendsburg gegen den Bebauungsplan ab. Der Neumünsteraner Oberbürgermeister Olaf Tauras zeigte sich erleichtert. „Wir erwarten wichtige Impulse für den Arbeitsmarkt und den Tourismus in der gesamten Region“, erklärte er am Freitag.
Rendsburg erwartet ruinösen Wettbewerb
Rendsburg hatte gegen das DOC geklagt, weil die Stadt und andere Kommunen befürchten, dass mit dem Zentrum für den verbilligten Verkauf von Designer-Markenartikeln Kaufkraft dorthin abgezogen wird. Er rechne mit schwerwiegenden Folgen für die Innenstädte im Land insgesamt, sagte Rendsburgs Bürgermeister Andreas Breitner (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. „Das löst einen ruinösen Wettbewerb aus.“
Das Gericht folgte den Argumenten nicht. Die Auswirkungen auf den Einzelhandel in Rendsburg hielten sich in einem Rahmen, der keine Verödung der Innenstadt erwarten lasse, hieß es in der Begründung des OVG. Breitner kritisierte die frühere schwarz-rote Landesregierung dafür, dass sie das Vorhaben zum Bau eines solchen „Ungetüms“ zugelassen habe.
Bis zu 20000 Quadratmeter Verkaufsfläche
Mit bis zu 20000 Quadratmetern Verkaufsfläche gehört das geplante Einkaufs-Dorf zu den größeren Outlet-Centern in Deutschland. „Wir setzen jetzt alles daran, so schnell wie möglich mit den Bauarbeiten starten zu können“, sagte Henning Balzer vom DOC-Betreiber McArthurGlen. Das Unternehmen hat 19 Designer Outlet Center in ganz Europa und wirbt im Internet bereits für Neumünster unter dem Namen „Hamburg Designer Outlet“. Im Herbst 2010 sollen die Hochbauarbeiten in Neumünster beginnen, eröffnet werden soll das DOC im Winter 2011/2012.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Eine Revision gegen den Beschluss ließ das Gericht nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann Rendsburg aber vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen (Az. 1 KN 19/09). Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. „Mit dem Bau darf aber begonnen werden“, betonte eine Gerichtssprecherin. Breitner sagte, er werde nach der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob er Beschwerde einlege. IHK fordert Zusammenarbeit in der Region
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kiel begrüßte die Entscheidung. IHK-Präsident Klaus-Hinrich Vater sagte, es müsse überlegt werden, „wie auch weitere Teile der Region von der zu erwartenden überregionalen Kundschaft des DOC profitieren können“. Als Beispiele nannte er das Hotel- und Gaststättengewerbe, spezialisierten Einzelhandel und Logistikdienste. Der Einzelhandelsverband Nord dagegen kritisierte das Urteil und forderte seine Mitglieder auf, „die Zeit bis zur Eröffnung zu nutzen und die eigene Marktsituation zu optimieren."