Das Land Schleswig-Holstein verweigert die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel und beruft sich auf das gültige Atomgesetz.

Winsen/Luhe. Schleswig-Holstein hat die Forderung der Stadt Winsen (Luhe) nach einer endgültigen Stilllegung des pannengeplagten Atomkraftwerks Krümmel abgewiesen. In einem Schreiben an Bürgermeisterin Angelika Bode (parteilos) berief sich das zuständige Justizministerium auf das Atomgesetz.

Eine Betriebsgenehmigung könne nur widerrufen werden, wenn die Ursachen der Störung untersucht und festgestellt worden sei, dass es keine Abhilfe geben könne. Die Landesregierung habe zusätzlich zu technischen Überprüfungen einen externen Gutachter für eine Zuverlässigkeitsprüfung beauftragt, hieß es.