Die schwerbehinderte Reinigungskraft hatte gegen den Rausschmiss geklagt. Jetzt kam es zum Vergleich mit dem Arbeitgeber.
Kiel. Eine schwerbehinderte Reinigungskraft, der wegen mitgenommener Pfandflaschen gekündigt worden war, hat sich mit ihrem Arbeitgeber verglichen. Ein für Mittwoch anberaumter Termin vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Kiel wurde deswegen aufgehoben. Das bestätigte ihr Rechtsanwalt Frank Fiedler. „Die Parteien haben sich geeinigt“, sagte der Anwalt. Über den Inhalt sei aber Stillschweigen vereinbart worden. Das LAG teilte mit, dass der Termin wegen des Vergleichs aufgehoben wurde, machte aber keine weiteren Angaben. Nach einem unbestätigten Bericht verlässt die Frau den Betrieb gegen 10.000 Euro Abfindung.
Die Schwerbehinderte arbeitete seit 20 Jahren als Reinigungskraft. Weil sie aus Abfallbehältern weggeworfene Pfandflaschen mitgenommen hatte, war ihr von ihrem Arbeitgeber, einem Gebäudeservice-Unternehmen, wegen Diebstahls gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Lübeck hatte aber ihrer Kündigungsschutzklage stattgegeben (Aktenzeichen 3 Sa 441/09). Dagegen hatte die Firma Berufung eingelegt. Laut Arbeitsvertrag dürfen keine Gegenstände aus Objekten mitgenommen werden.