Maultaschen einstecken oder Frikadellen stibitzen: Beides kann in Deutschland zur Kündigung führen. Die SPD will jetzt dagegen vorgehen.
Eine Frikadelle und zwei belegte Brötchenhälften waren es, die einer Sekretärin des Baugewerbeverbands Westfalen den Job kosteten. Sie hatte sie im Juli 2008 ohne Erlaubnis vom Chef-Büffet genommen und gegessen. Nach 34 Dienstjahren erhielt sie die Kündigung.
Gleich mehrere Fälle wie diese hatten deutschlandweit für Empörung gesorgt. Mal waren es Maultaschen, die eine Altenpflegerin eingesteckt hatte, mal ein Brötchenbelag, der von zwei Bäckereiangestellten in der Pause gegessen wurde. Die SPD will nun die Konsequenzen aus den Vorfällen ziehen. Sie will Kündigungen wegen Bagatell-Diebstählen verbieten lassen. Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kündigte dazu in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf an. „Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen“, sagte die SPD-Politikerin. „Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen.“
Auch der frühere Arbeitsminister und heutige stellvertretende Parteichef Olaf Scholz bezeichnete die derzeitige Rechtslage als nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Bagatellkündigungen müsse verbessert werden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt dem Bericht zufolge die SPD-Pläne ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. „Das bestehende Recht ist völlig hinreichend“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Andererseits müsse auch in Zukunft ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe.