Das Vertrauen sei zerstört, die fristlose Kündigung folgerichtig: Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann fackelte nicht lange und setzte die...Bilder zum Artikel.
Berlin. Das Vertrauen sei zerstört, die fristlose Kündigung folgerichtig: Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann fackelte nicht lange und setzte die Kassiererin Barbara E. (50) nach mehr als 30 Jahren Dienst fristlos vor die Tür. Sie hatte zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro auf ihren Einkauf verrechnet.
Unbekannte Kunden hatten sie liegen gelassen. Das Landesarbeitsgericht Berlin entschied nun in zweiter Instanz und damit endgültig: Barbara E. wurde zu Recht entlassen. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört. Die Entlassung hatte im Vorfeld zu teils heftigen Protesten geführt. Der DGB nannte das Urteil einen "schwarzen Tag für Arbeitnehmer". Die Kassiererin, von ihren Unterstützern "Emmely" gerufen, war nämlich eine engagierte Gewerkschafterin. Ende 2007 habe sie als "letzte Kollegin ihrer Filiale" an einem Streik im Einzelhandel teilgenommen.
Das Gericht ging jetzt jedoch von einer Straftat aus. Es sei erwiesen, dass die Kassiererin die Bons unterschlagen habe. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen. Von einer Kassiererin seien "unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit" zu erwarten. Kündigungsgrund sei deshalb der Vertrauensverlust.
Kaiser's Tengelmann sah seine "Überzeugung zum Sachverhalt nicht nur in rechtlicher Hinsicht bestätigt". Barbara E. habe "andere Kollegen zu Unrecht bezichtigt". Eine weitere Zusammenarbeit sei auch ihnen nicht zuzumuten. Jetzt will ihr Anwalt notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen (Az.: 7 Sa 2017/08).