Kündigungen wegen Bagatellen häufen sich. Ein 26-Jähriger, der den Brotaufstrich seiner Bäckerei gegessen hatte, muss weiter beschäftigt werden.
Hamm. Die Kündigung eines Bäckerei-Mitarbeiters wegen des angeblichen Diebstahls von Brotaufstrich ist auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt worden. Das Landesarbeitsgericht Hamm verurteilte am Freitag eine Bergkamener Bäckerei, den 26-Jährigen weiter zu beschäftigten. Zuvor hatte auch das Arbeitsgericht Dortmund dem Mann und einem 44-jährigen Kollegen recht gegeben.
In dem Prozess ging es um eine kleine Menge eines „Hirten-Aufstrichs“, den sich der Beklagte auf ein zuvor gekauftes Brötchen geschmiert hatte. Der Vorsitzende Richter Franz Müller sagte, bei der Kündigung sei es zunächst um den Diebstahl des Brötchens gegangen – ehe sich herausstellte, dass dieses ordnungsgemäß bezahlt worden war. Erst danach sei der Aufstrich angeführt worden. Selbst beobachtet habe aber niemand, wie der 26-Jährige das Brötchen damit bestrich und es verzehrte. „Wenn man sich anguckt, was in der Substanz übrig bleibt, ist das sehr wenig“, sagte Müller. Das Gericht betonte, grundsätzlich rechtfertige durchaus auch der Diebstahl geringwertiger Dinge eine Kündigung, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört sei. Doch im Einzelfall müsse es immer auch eine Abwägung geben. (AP)