Fünf Kilometer musste die Schülerin zu Fuß nach Hause laufen. Die verantwortliche Zugbegleiterin, die die Zwölfjährige wegen 2,90 Euro in der Dämmerung ausgesetzt hatte, muss möglicherweise nicht nur mit disziplinarrechtlichen, sondern auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Haben Sie schon einmal ähnliche Erfahrungen mit der Bahn gemacht? Schreiben Sie uns hier Ihre Erfahrungen.

Bad Doberan. Die Zugbegleiterin, die am Montag eine 12-jährige Schülerin in Parkentin (Kreis Bad Doberan) aus dem Regionalzug geworfen hatte , hat möglicherweise nicht nur disziplinarrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Das Mädchen war von seinem Wohnort Bad Doberan auf dem Weg zur Musikschule nach Rostock und hatte keine Fahrkarte dabei. Danach musste das Mädchen mit seinem Cello fünf Kilometer durch die Dunkelheit nach Hause laufen "Wir haben davon aus der Presse erfahren und ermitteln nun in diesem Sachverhalt", sagte Polizeisprecherin Erika Krause-Schönemann dem Hamburger Abendblatt.

Auch bei der Deutschen Bahn AG räumt man das Fehlverhalten der Schaffnerin ein: "Laut Eisenbahnverkehrsordnung dürfen alleinreisende Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gar nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden", sagte eine Bahnsprecherin. Die Mitarbeiterin sei vom Dienst suspendiert worden, über die weiteren Konsequenzen werde entschieden werden, wenn diese angehört worden sei. Am Nachmittag wollten sich Vertreter der Bahn mit einem Blumenstrauß und einem Länderticket bei der Familie des Mädchens formell entschuldigen.


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