Lauenburg. Zehn Jahre nach dem katastrophalen Elbehochwasser ist die Altstadt noch immer ohne Schutz. Was das Ministerium zum Planungsstand sagt.

Im Juni 2013 richtete das verheerende Elbehochwasser in Lauenburg Schäden in Höhe von mehreren Millionen Euro an. Obwohl von Politikern aus Bund und Land fest versprochen, gibt es heute – zehn Jahre nach der Katastrophe – noch immer keinen wirksamen Hochwasserschutz für die Lauenburger Altstadt. Zu Beginn dieses Jahres hatte die FDP an die Landesregierung eine kleine Anfrage zum Arbeitsstand gerichtet. Angesichts der knappen und wenig konkreten Antworten war der Fraktionsvorsitzende, Christopher Vogt, anschließend zu dem Schluss gekommen: „Das von den Grünen geführte Umweltministerium wirkt bei der Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen sehr lust- und planlos.“

Vogt schob eine zweite Anfrage nach. Um es vorweg zu nehmen: Die Antworten aus dem Umweltministerium fielen diesmal zwar ausführlicher aus, verlässliche Aussagen zur Fertigstellung des Hochwasserschutzes gibt es aber nicht. Nach zahlreichen Verschiebungen war zuletzt von 2030 die Rede gewesen. Jetzt will sich offensichtlich niemand mehr auf Fertigstellungstermine festlegen.

Umweltministerium gibt den Ball der Verantwortung weiter

„Wann wird die Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen für die drei unmittelbaren Planungsbereiche der Altstadt voraussichtlich abgeschlossen sein?“, wollte die FDP jetzt wissen. Dafür sieht sich das Umweltministerium nicht in unmittelbarer Verantwortung. Auftraggeber der Maßnahme sei der Wasser- und Bodenverband, die Projektsteuerung liege in der Verantwortung der Stadt Lauenburg. Das Land sei lediglich für die fachliche Beratung zuständig, die Bewilligung der Zuwendungen sowie die Genehmigung der Baumaßnahmen.

Immerhin soll es nun mit der Genehmigung der Planungsunterlagen voran gehen. Für die drei Abschnitte, die die Altstadt betreffen, werden derzeit die Unterlagen erarbeitet. In Kiel geht man davon aus, dass im Dezember dieses Jahres für den Planabschnitt C (Unteres Schleusentor bis zur Kanalbrücke) die Genehmigung der Planung erfolgen könnte. Für den Planungsbereich B (Ruferplatz bis zur Hitzler-Werft) geht das Ministerium davon aus, dass die Genehmigung der Planung 2025 erfolgen könnte. Ähnlich sieht es für den Planbereich A (Kuhgrund bis Ruferplatz) aus. Hier könnte die Genehmigung bis Herbst 2025 erfolgen. Allerdings alles unter der Voraussetzung, dass „die Antragsunterlagen vom Maßnahmenträger fristgerecht und vollständig eingereicht werden“.

Juni 2013 in Lauenburg: Die Straßen der Altstadt sind überschwemmt, Keller stehen unter Wasser. Ein Feuerwehrmann geht durch die Fluten.
Juni 2013 in Lauenburg: Die Straßen der Altstadt sind überschwemmt, Keller stehen unter Wasser. Ein Feuerwehrmann geht durch die Fluten. © picture alliance / dpa | Marcus Brandt

Am weitesten sind Arbeiten im Planungsbereich D (Schleuse auf dem Elbe-Lübeck-Kanal bis zur Palmschleuse) fortgeschritten. Der Deich ist bereits angehoben, das Pumpwerk erneuert. Trotzdem ist hier längst nicht alles im grünen Bereich. „Für die Genehmigung des Planungsbereichs D sind verschiedene Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Aktuell liegen noch nicht alle Stellungnahmen vor, sodass noch keine abschließende Einschätzung abgegeben werden kann“, heißt es vonseiten des Landes. Konkret geht es in diesem Fall um die Bahn, die bei der Planung dieses Bereiches ein Wort mitreden muss. Die hatte schon im Juli 2022 angekündigt, dafür mindestens zwei Jahre Vorlauf zu brauchen. Das Ministerium stellt nunmehr in Aussicht, dass die Genehmigung der Planunterlagen im Mai dieses Jahres erfolgen könnte.

Bremst der Denkmalschutz den Hochwasserschutz aus?

Die Frage zum Baubeginn bleibt auch diesmal unbeantwortet. Vogt wollte wissen, warum diesbezüglich keine Aussagen gemacht werden können. „Die komplexen Anforderungen im Planungsprozess ergeben sich aus den schwierigen geologischen und hydrogeologischen Baugrundverhältnissen“, heißt es dazu vonseiten des Ministeriums. Darüber hinaus seien die Anforderungen des Denkmalschutzes mit den Maßnahmen des Hochwasserschutzes zu koordinieren.

Dass es in dieser Zusammenarbeit oft hakt, ist auch der Lauenburger Verwaltung ein Dorn im Auge. Ein ums andere Mal mussten die Planer nämlich zurückrudern, weil denkmalrechtliche Genehmigungen verwehrt wurden. Im vergangenen Jahr riss Bürgermeister Andreas Thiede deshalb der Geduldsfaden. „Um dieser kulturhistorischen Bedeutung im Zuge der Hochwasserschutzplanung folgerichtig gerecht werden zu können, ist eine stetige Begleitung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde als Genehmigungsinstanz vonnöten. An dieser erforderlichen intensiven Mitwirkung an den bisherigen Planungsprozessen hat es in der Vergangenheit spürbar gemangelt“, schrieb er an Landrat Christoph Mager.

Das Problem sollte eigentlich gelöst sein. Im Juli vergangenen Jahres beschloss der Haupt- und Innenausschuss des Kreises die Schaffung einer halben Stelle, zweckgebunden für die denkmalrechtliche Begleitung der Planungsarbeiten für den Hochwasserschutz in Lauenburg.

Lauenburger Betroffenengemeinschaft fordert Zwischenlösungen

Da in absehbarer Zeit mit einem wirksamen Hochwasserschutz nicht zu rechnen ist, fordert die Betroffenengemeinschaft Hochwasser konstruktiv über zeitweise Alternativen nachzudenken. „Es ist nicht anzunehmen, dass das nächste Hochwasser wartet, bis wir endlich einen Schutz errichtet haben. Es muss Zwischenlösungen geben, etwa um im Ernstfall die Twieten zu schließen“, fordert Sprecher Jörg Sönksen.

Christopher Vogt ist angesichts der „etwas konkreteren“ Antworten aus dem Umweltministerium nur teilweise zufrieden. Das zuständige Landesamt arbeite bisher viel zu langsam und zu bürokratisch. „Es sind noch immer viele Fragen offen, und die Landesregierung braucht offenbar einen gewissen politischen Druck, damit es auch tatsächlich vorangeht“, so seine Schlussfolgerung.