Geesthacht. Auch an Geesthachts zweiter Gemeinschaftsschule wird die Zahl der Neuanmeldungen nun begrenzt. Was das für Kinder und Eltern bedeutet.

Noch bis zum 1. März läuft die Anmelderunde an den weiterführenden Schulen in Geesthacht. Danach könnte es für einige Eltern Überraschungen geben. Denn nach der Alfred-Nobel-Schule (ANS) wird mit der Bertha-von-Suttner-Schule (BvS) auch an der zweiten Gemeinschaftsschule in der Stadt eine Obergrenze für die Schülerzahlen der Jahrgänge fünf bis zehn eingeführt.

Fortan ist die Zahl an der BvS auf 130 Kinder begrenzt. Das hat Geesthachts Bildungsausschuss einstimmig beschlossen. Die Regelung gilt bereits ab dem kommenden Schuljahr. Zum Vergleich: Die kleinere ANS ist auf 104 Kinder begrenzt.

Obergrenze für Schüler auch an Bertha-von-Suttner-Schule

„Eine Kapazitätsbegrenzung ist Voraussetzung für gleiche Bedingungen. Es geht ausschließlich um Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Schüler in der Stadt“, betont Karen Osnabrügge, die stellvertretende Schulleiterin der BvS, die seit Ende 2021 den erkrankten Kai Nerger vertritt. Zuvor hatte es Gespräche mit dem Bildungsministerium, dem Schulträger und der Schule gegeben.

Im aktuellen fünften Jahrgang gibt es demnach zehn freie Plätze und im sechsten 19. Nach dem Ende der Orientierungsstufe wendet sich das Blatt, wenn Kinder aus Leistungsgründen vom Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) auf die Gemeinschaftsschule wechseln. Im siebten Jahrgang sind es 17 Kinder über der beschlossenen Kapazitätsgrenze, in der achten zehn und in der neunten Klasse fünf. Die bestehenden Jahrgänge sind von der Neuregelung ausgenommen. Kein Schüler muss befürchten, dass er jetzt die Bildungseinrichtung wechseln muss.

An der BvS gehen nach Klasse neun viele Kinder mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ab. Im zehnten Jahrgang sind im Moment 67 Schüler an der Bertha-von-Suttner-Schule.

Begrenzung an Alfred-Nobel-Schule historisch bedingt

Der Erweiterungsbau der Bertha-von-Suttner-Schule (BvS) in Geesthacht ist 2022 von einer Jury für die Teilnahme am „Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst“ ausgewählt worden.
Der Erweiterungsbau der Bertha-von-Suttner-Schule (BvS) in Geesthacht ist 2022 von einer Jury für die Teilnahme am „Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst“ ausgewählt worden. © Dirk Schulz | Dirk Schulz

An der Alfred-Nobel-Schule ist die Begrenzung auf 104 Kinder historisch bedingt. Die frühere Gesamtschule war wegen ihrer Größe von Anfang an vierzügig ausgelegt, das heißt, pro Jahrgang gibt es vier Klassen. Die Anmeldezahlen liegen in der Regel mindestens doppelt so hoch. Die Vergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien: Zwölf Plätze gehen an Kinder mit besonderem Förderbedarf (Förderkinder), 20 Prozent sind für leistungsstarke Schüler mit „überfachlichen Kompetenzen“ vorgesehen. Dazu kommen etwa um die 20 Geschwisterkinder, die ebenfalls Vorrang haben. „Der Rest kommt in die Lostrommel“, sagt Schulleiterin Astrid Hannemann.

Wer kein Glück hatte, bei dem stand die BvS in der Beliebtheitsskala lange weit hinten. Eltern schickten ihr Kind trotz fehlender Gymnasial-Empfehlung, die für die Schulwahl nicht bindend ist, auf das Otto-Hahn-Gymnasium oder wichen sogar an die Albinus-Gemeinschaftsschule in Lauenburg aus. An der BvS kann man erst seit 2017 sein Abitur ablegen. Eine Folge: Zeitweilig war die Bertha-von-Suttner-Schule in Stufe fünf und sechs nur noch dreizügig, ehe im siebten Jahrgang die Zahlen anstiegen.

Hier konnte die ANS wegen voller Auslastung die Hände heben, während die BvS von der Stadt Geesthacht als Schulträger nach Paragraf 24, Absatz 2 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes zur „zuständigen Schule“ erklärt war. Das heißt, die Schule ist verpflichtet, jedes Kind aufzunehmen, das im Gebiet des Schulträgers wohnt.

Was passiert, wenn die Obergrenze erreicht ist?

Doch was heißt das jetzt für die künftige Verteilung der Schulkinder, sollte an beiden Gemeinschaftsschulen die Obergrenze erreicht sein? Davon geht in diesem Jahr zumindest Almedina Jahic Leiterin des Fachdienstes Schule der Stadt aus. „Es wird kein Schüler in Geesthacht abgewiesen. Eine Schule nimmt den Schüler auf – und das ist nicht das OHG“, strich ihr Vorgesetzter Christoph Wieck, der Leiter des Fachdienst Soziales, heraus. Es erfolge dann eine Zuweisung an eine der Gemeinschaftsschulen.

Welche das sein wird, ist nun aber das Ergebnis von gemeinsamen Gesprächen der Schulen mit dem Schulträger und erfolgt in Abstimmung mit dem Bildungsministerium. „Der Prozess muss sich einspielen. Aber jetzt haben wir zunächst einmal gleiche Voraussetzungen geschaffen“, ist Karen Osnabrügge überzeugt. Allerdings gibt ANS-Leiterin Astrid Hannemann zu bedenken: „Ich kann das Anliegen der BvS verstehen, doch ich kann meine Räume auch nicht größer machen als sie sind.“

Der aktuelle Schlüssel in Schleswig-Holstein liegt bei 26 Schülern pro Klasse. „Die Größe ist im bundesweiten Vergleich noch moderat“, ordnete Wolf Krämer-Mandeau ein, der die Stadt auch beim Schulentwicklungsplan beraten hatte. Dieser hatte ergeben, dass Geesthacht rund 30 Millionen Euro in den Ausbau und die Sanierung seiner Schulen investieren kann. Weil daran noch Folgekosten hängen, rechnet Bürgermeister Olaf Schulze mit „mindestens 40 bis 50 Millionen Euro“.