Wiershop/Schwarzenbek. 29-Jähriger steuert Container auf Mülldeponie Wiershop in Anlage und klemmt Kollegen ein. Der Mann stirbt. Nun fand der Prozess statt.
Hat ein 29 Jahre alter Baggerfahrer fahrlässig gehandelt, als es vor mehr als einem Jahr zu einem tödlichen Arbeitsunfall im Abfallwirtschaftszentrum Wiershop gekommen ist? Um diese Frage ging es am Dienstag beim Prozess vor dem Amtsgericht Schwarzenbek. Die Richterin sah diesen Vorwurf nicht bestätigt und sprach den Mitarbeiter der Firma Buhck vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Das Verfahren wurde eingestellt.
Der tragische Arbeitsunfall versetzte die Belegschaft des Abfallwirtschaftszentrums Wiershop der Buhck GmbH & Co. unter Schock. Der Angeklagte hatte am 2. Dezember 2021 auf der Deponie mit seinem Bagger einen tonnenschweren Container verschoben und dabei einen 61-jährigen Kollegen, der mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, eingeklemmt. Dabei erlitt er einen Brustkorbniederbruch und so schwere innere Verletzungen, dass er noch am Unfallort starb.
Tödlicher Arbeitsunfall: Kollege warnte noch den Baggerfahrer
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, dass er den Container zurück geschoben habe, ohne sich zu vergewissern, ob sich noch jemand in der Sortieranlage aufhalte. Bei der Verhandlung stellte sich heraus, dass es sich an dem Tag um eine tragische Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt habe.
Das begann damit, dass normalerweise ein Lkw-Fahrer alle 90 Minuten den vollen Container unter der Anlage herauszieht. Doch an dem verhängnisvollen Dezember-Tag war das Fahrzeug defekt, sodass der 29-Jährige mit seinem Bagger gefordert war. Eine Tätigkeit, die er jedoch schon häufig erledigt habe.
„Ich sollte den Container entleeren. Ein Kollege hat mir noch gesagt, dass ich aufpassen soll, weil sich jemand in der Anlage aufhält“, gab der Geesthachter gegenüber Amtsrichterin Maike Hupfeld an. Er habe den Kollegen auch durchaus gesehen, der die Schienen säuberte, auf denen der Container läuft.
Tragische Verwechslung offenbar Grund für Unfall
Das Entleeren des Containers habe rund fünf Minuten gedauert. Der andere Kollege sei zwei Minuten früher fertig gewesen und weggegangen. Der Baggerfahrer habe dann wie üblich dreimal gehupt, um das Rangieren des Containers anzukündigen. „Dass drinnen jemand saubermachte, habe ich nicht gesehen“, so der Baggerfahrer.
Erschwerend kam hinzu, dass Lappen von oben an der Einfahrt des Windsichters (Müllsortieranlage) hängen, um zu verhindern, dass Dreck in die Anlage gelangt. Deshalb konnte der Beschuldigte, der während seiner Ausführungen mit den Tränen kämpfte, auch nicht von seinem Bagger aus in die Anlage hineinsehen. „Für mich war klar, dass derjenige, der saubermachte, der Kollege war, den ich gesehen hatte“, gab er an.
Richterin stellt das Verfahren gegen Angeklagten ein
Der Kollege, der den Angeklagten vorgewarnt hatte, war als Zeuge vor dem Amtsgericht geladen. „Ich habe ihm gesagt: Da arbeitet noch einer hinten“, sagte der Zeuge. Er meinte damit den Verstorbenen. „Den anderen Kollegen habe ich nicht gesehen. Keiner weiß, wo der herkam“, gab er an.
Rund zehn Kollegen würden in dem Bereich arbeiten. Bis auf den Verstorbenen seien aus Sicht des Zeugen alle in der Pause gewesen. Der Kollege, der die Schienen gereinigt hatte, konnte wegen einer fehlenden Dolmetscherin vor Gericht nicht vernommen werden. Dennoch kam es zu einer Entscheidung.
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Arbeiten an Sortieranlage nur noch zu zweit
Weil es nicht ausreichend Anlass zum Verdacht der Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben habe und auch keine Vorhersehbarkeit vorlegen habe, könne das Verfahren nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt werden. Diesem Vorschlag stimmten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu. „Es war eine kleine Unaufmerksamkeit, die maximalen Schaden verursacht hat“, sagte die Richterin bei der Begründung. „Sie müssen damit kämpfen, es zu verarbeiten“,entließ sie den Angeklagten. Vor dem Verhandlungssaal nahmen sich die Tochter des Verstorbenen, die als Zuschauerin anwesend war, und der 29-jährige Baggerfahrer in den Arm.
Es war der erste tödliche Unfall im Abfallwirtschaftszentrum Wiershop. Für die Arbeiten an der Müllsortierungsanlage gilt inzwischen die Anweisung, dass fortan nur noch zu zweit an der Anlage gearbeitet werden darf, um einander abzusichern und andere warnen zu können.