Geesthacht. Zuschüsse von der Stadt Geesthacht sind eine freiwillige Leitung, die gestrichen werden könnte. Was die Politik sagt.

Die Nachricht über die anstehende Gebührenanhebung zum kommenden Jahr für das Mittagessen in den fünf Kitas des Kirchenkreises Hamburg-Ost in Geesthacht – St. Petri Am Spakenberg, St. Johannes am Eichweg, St. Salvatoris, Marksweg und St. Petri am Worther Weg – erreicht nun auch die Politik. Als Erster aus den Fraktionen hat sich Karl Hermann Rosell (CDU) jetzt im Sozialausschuss zu Wort gemeldet. „Einfacher wäre, wenn wir einen gleichen Betrag für alle geben würden.“ Unterdessen scheint die Stadt die Gebühren für das Essen auch an städtischen Kitas anheben zu wollen.

Essen in Kitas: Geesthacht übernimmt Differenz zwischen Einnahmen und Unkosten

Denn das Essen in den Kitas – auch in denen der freien Träger – wird von der Stadt bezuschusst. Das Konzept sieht so aus: Die Kitas stellen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Einnahmen für die Mittagsverpflegung – die durch die Eltern gezahlten Essensbeiträge – den Ausgaben gegenüber, die aus den Rechnungen der Caterer oder, wenn eine eigene Küche vorhanden ist wie bei der Kita St. Salvatoris, aus den Kosten für Lebensmittel und Küchenpersonal resultieren. Den Differenzbetrag hat die Stadt Geesthacht übernommen. Da die Einrichtungen unterschiedliche Angebote vorhalten mit entsprechend voneinander abweichenden Preisen, variiert dieser Betrag individuell je nach Kita.

Diese Bezuschussung durch die Stadt Geesthacht ist eine freiwillige Leistung, die Kitareform in Schleswig-Holstein und das mit ihr eingeführte Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) sieht sie nicht vor. „Derzeit sind die Stadtverwaltung und die Kitaträger in Gesprächen bezüglich der neuen Vereinbarungen über die Finanzierung ihrer Betriebskosten“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Differenzen sollen Kommunen nicht mehr tragen

Denn Differenzen zwischen den erhobenen Verpflegungsentgelten und Essenseinkauf sollen die Kommunen nicht mehr tragen. Für den Abschluss der neuen Finanzierungsvereinbarungen wurden Handreichungen mit Formulierungsvorschlägen entwickelt und den Kommunen unter anderem seitens des Städteverbandes zur Verfügung gestellt. Auch andere Gemeinden in Schleswig-Holstein haben darauf bereits zurückgegriffen.

Karl Hermann Rosell würde die Vorgänge in Geesthacht gern auf dem nächsten Treffen der Arbeitsgruppe zur Kitareform besprechen. Das erste und bisher letzte Treffen war vor zwei Jahren vor den Einschränkungen der Corona-Pandemie. „Wir fordern ein Treffen immer wieder von der Stadtverwaltung ein“, sagt er. Bisher ohne Ergebnis. „Komplett ’rausziehen geht nicht, weil wir auch bei den Schulen Essen bezuschussen“, meint Karl Hermann Rosell. So eine Ungleichbehandlung gilt es für ihn zu vermeiden. „Das müssen wir der Gerechtigkeit halber dann auch freien Trägern zugestehen“.

Für Mittagessen sind in der Kitareform keine Zuschüsse vorgesehen

Das SQKM ist ausgerichtet an einer fiktiven Referenz-Kita, in der alle vom Land gesetzten Personal- und Ausstattungsstandards sowie pädagogischen und administrativen Vorgaben pauschal pro betreutem Kind finanziert werden. Ab dem Jahr 2025 werden alle Finanzströme, die Posten des SQKM betreffen, über den Kreis abgewickelt. Wenn nun an einer Kita höhere Standards existieren, als es das SQKM vorsieht, und es zu höheren Kosten kommt, werden diese nicht vom Land getragen.

Ob diese übergesetzlichen Standards letztendlich von den Standortgemeinden finanziert werden, ist Sache von Verhandlungen der entsprechenden Kommune mit dem Träger. Auch für die Mittagessen in den Kitas sind keine Landeszuschüsse vorgesehen. Sie gelten gemäß der SQKM als eigenständige Produkte. Grundsätzlich können Kitas frei wählen, welches Essen sie von wem beziehen, und sind dabei angehalten, kostendeckende Verpflegungsentgelte von den Eltern zu nehmen.

Vermeidung von Zwei-Klassen-Gesellschaften galt für Betreuungsentgelte

Dass durch ein Zurückfahren des Zuschusses ein Zwei-Klassen-System zwischen städtischen Kitas und Kitas anderer Träger entstünde, das von der Geesthachter Politik bei Einführung der Kitareform nicht gewünscht worden war – Geesthachter Deckel – verneint die Stadtverwaltung. „Die Diskussion zum Zwei-Klassen-System in vergangenen Sitzungen des Sozialausschusses bezog sich auf Betreuungsentgelte, bei denen es im Stadtgebiet zeitweise größere Unterschiede bei den Kitas unterschiedlicher Träger gab. Die Finanzierung des Essens war immer ein eigenständiger Posten“, heißt es dazu.

Ob es in den städtischen Geesthachter Kitas wie dem Familienzentrum Regenbogen und der Kita Heuweg bei den bisherigen 65 Euro für Essen bleiben wird, ist allerdings auch unsicher. Denn die Stadtverwaltung strebt eine Verteuerung dieses Entgeltes an. „Die Stadtverwaltung wird aufgrund der zuletzt in 2020 erfolgten Erhöhung des Verpflegungsentgeltes und der zuvor genannten neuen Bedingungen nach dem SQKM den Gremien ebenfalls einen Vorschlag für eine Erhöhung der Verpflegungsentgelte für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft unterbreiten“, heißt es als Antwort auf eine Anfrage unserer Redaktion.

Eltern fordern genaue Kostenaufstellung an

„Es war eine sachliche Diskussion“, meint Kathrin Zühlke vom Elternbeirat der Kita Am Spakenberg zur Sitzung in der vergangenen Woche, auf der Martin Kleinert vom Kirchkreis Hamburg-Ost unter anderem die Pläne zu den neuen Essenspreisen erläuterte. Die Eltern haben eine genaue Aufstellung der Kosten eingefordert, die für sie die Kostensteigerung auf bis zu 105 Euro im Jahr 2024 erklärt.

Auf weiteren Elternabenden solle das Konzept auch den Eltern vorgestellt werden, die nicht im Elternbeirat seien, meint Kathrin Zühlke. „Eine Vertretung der Stadt ist auf der Beiratssitzung nicht anwesend gewesen“, hat sie ausgemacht – trotz einer versendeten Einladung, wie ihr versichert worden sei. „Das ist auch ein Statement“, findet Kathrin Zühlke. Sie hat keine Hoffnung, dass sich an der Situation noch etwas ändern könnte. „Schlussendlich ist das eine beschlossene Sache.“