Lauenburg. Neuer Anlauf der Lauenburger SPD-Fraktion, das Leid der Straßenkatzen zu lindern. Welcher rechtliche Kniff jetzt die Wende bringen soll

Es war der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Politik im Juli 2021 einigen konnte: Katzenschutzverordnung ja – allerdings in einer Minimalvariante. Seitdem müssen sogenannte Freigängerkatzen zwar gechippt und registriert sein. Eine Kastration ist dagegen nicht vorgeschrieben. Drei Jahre lang hatte die SPD zuvor immer wieder einen Anlauf genommen, das Thema überhaupt auf die Tagesordnungen der politischen Gremien zu heben. Insofern war der Beschluss über die Katzenschutzverordnung, die Lauenburg damals auf den Weg gebracht hat, aus Sicht der Fraktion schon ein Erfolg.

Zwar hätte nach dem Tierschutzgesetz auch der unkontrollierte Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten werden können, doch diese Regelung bedeute einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum der Halter, argumentierte damals die Verwaltung. Doch gab es in dem damaligen einstimmigen Beschluss auch eine Option: Sollte die Katzenschutzverordnung in dieser Form keine Wirkung zeigen, wollte die Stadtverwaltung eine Kastrationspflicht für die Zukunft nicht ausschließen.

Tierschutz: Kommt die Kastrationspflicht oder wieder alles für die Katz?

Inzwischen ist für die SPD genau dieser Zeitpunkt gekommen. Angesichts der vielen Wildgeburten und der wachsenden Population der Straßenkatzen sei die damals beschlossene Verordnung ein „zahnloser Tiger“. Bereits im November reichte die Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Tourismus den Antrag ein, die Katzenschutzverordnung um die Kastrationspflicht der Freigängerkatzen zu erweitern. Begründung: Mit der Chippflicht sei es nicht gelungen, die Zahl der Fundkatzen zu verringern.

Mit diesem Antrag konnte sich die SPD jedoch nicht durchsetzen. Besonders die Frage nach den Konsequenzen bei Verstößen konnte nicht geklärt werden. Im Tierschutzgesetz sei keine Möglichkeit vorgesehen, diese als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, argumentierte die Verwaltung. Die Wählergemeinschaft Unser Lauenburg, die einen ähnlich lautenden Antrag eingereicht hatte, stimmte daraufhin nicht nur gegen den der SPD, sondern schließlich auch gegen ihren eigenen.

Ein Katzenpaar und ihre Kitten können rechnerisch binnen sieben Jahren für mehr als 300.000 Nachkommen sorgen   
Ein Katzenpaar und ihre Kitten können rechnerisch binnen sieben Jahren für mehr als 300.000 Nachkommen sorgen    © bgz | PETA Deutschland e.V.

Hat eine Katzenverordnung den nötigen Biss?

Jetzt unternimmt die SPD einen weiteren Versuch, in Lauenburg die Kastrationspflicht bei Freigängerkatzen durchzusetzen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Tierheim Geesthacht aus Kapazitätsgründen noch immer einen Aufnahmestopp für Fundtiere verhängt hat. Es gibt nämlich durchaus Städte, die eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen festschreiben und durchsetzen. In Mölln zum Beispiel dürfen Stubentiger nach der geltenden Katzenschutzverordnung nur ins Freie, wenn „durch vorher getroffene tierärztliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Katze nicht zur unkontrollierten Fortpflanzung beitragen kann“.

Kranke Straßenkatzen gefährden auch Menschen

Die Lauenburger Sozialdemokraten setzen jetzt auf eine Katzenverordnung statt auf eine Katzenschutzverordnung. Das ist nicht nur ein anderer Name, sondern auch ein neuer Fokus. Grundlage des neuen Vorschlages ist nicht mehr das Tierschutzgesetz, sondern das Landesverwaltungsgesetz (LVwG). Demnach sind die Ordnungsbehörden verpflichtet, Gefahren für die Bürger abzuwehren. Und dazu zähle aus Sicht der SPD auch eine wachsende Population von Straßenkatzen.

„Verwilderte Katzen sind, wenn sie in großer Zahl auftreten, häufig krank und scheiden in hohem Maße Krankheitserreger aus“, heißt es in dem Antrag. Dies könne dazu führen, dass Zoonosen auf den Menschen übertragen werden. Die Katzenverordnung würde daher als Gefahrenabwehr im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes gelten. Anders als es auf der Basis des Tierschutzgesetzes möglich ist, können Zuwiderhandlungen auf dieser Grundlage als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.

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Landesweite Kastrationspflicht vom Tisch

Dieser rechtliche Kniff wäre gar nicht erforderlich, hätte sich die SPD-Landtagsfraktion im September vergangenen Jahres mit ihrem Antrag für eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen durchsetzen können. „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland“, sagt der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Doch der Antrag der SPD wurde mehrheitlich abgeschmettert.

Schleswig-Holstein hat 2014 die Ermächtigung der Bundesländer, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, auf die Gemeinden übertragen. Ob die SPD in Lauenburg mit einer Katzenverordnung die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Sie Sitzung des Ausschusses für Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Tourismus am Mittwoch, 7. Februar, beginnt um 19 Uhr im Haus der Begegnung, Fürstengarten 29.