Lauenburg. Drei Jahre diskutierten Lauenburgs Politiker über Details einer Katzenschutzverordnung. Nun tritt sie in Kraft. Was das bedeutet.
Tierschützer schätzen: Rund zwei Millionen Katzen leben in Deutschland auf der Straße. Offizielle Zahlen gibt es nicht, denn viele von ihnen bekommen selbst Tierschützer nie zu Gesicht. In Lauenburg hatte die SPD schon vor fast drei Jahren einen Antrag zur Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht und war damit bei den anderen Fraktionen auf offene Ohren gestoßen. Doch wie so oft war man sich in der Sache einig, diskutierte aber lange über die Details. Das ist jetzt Geschichte: Die Lauenburger Katzenschutzverordnung tritt zum 1. September in Kraft – einstimmig beschlossen bei der jüngsten Stadtvertretersitzung.
Lauenburgs Katzenschutzverordnung tritt zum 1. September in Kraft
Zuletzt war es um die Frage gegangen: Darf Tierliebe so weit gehen, auch ohne Zustimmung des Eigentümers ein fremdes Grundstück zu betreten, um eine Streunerkatze einzufangen? Insbesondere die Grünen wollten da nicht mitgehen. Dies ist vom Tisch, ebenso die Kastrationspflicht für die sogenannten Freigänger. Zwar könne nach dem Tierschutzgesetz der unkontrollierte Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten werden, doch diese Regelung bedeute einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum der Halter, argumentierte die Verwaltung.
Eine weibliche Katze kann im Jahr bis zu zwölf Nachkommen gebären
Um die Wildlinge in der Stadt kümmern sich die Lauentown-Katzenfreunde. Innerhalb der vergangenen fünf Jahren haben die ehrenamtlichen Helfer mehr als 300 Katzen kastrieren lassen. Die Kosten dafür übernimmt der Tierschutzverein Geesthacht. Die Operation einer Katze kostet 120 Euro, bei Katern 85 Euro. Es ist ein Geduldsspiel: Manchmal dauert es tagelang bis die engagierten Tierschützer eine freilebende Katze einfangen können.
Doch es ist ein Kampf gegen die Zeit. Eine weibliche Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit jeweils zwei bis sechs Nachkommen haben, die ihrerseits mit etwa sechs Monaten geschlechtsreif sind. Doch es sind nicht nur die wildlebenden Tiere, die das Elend vervielfachen. Viele unkastrierte Hauskatzen streifen durch ihr Revier und sorgen dort für unerwünschten Nachwuchs.
Kastrationspflicht in der Zukunft nicht ausgeschlossen
Lauenburger Halter, die ihren Katzen Freilauf gewähren, müssen sich spätestens am 1. September an einige Regeln halten: Ehe die Vierbeiner stromern gehen dürfen, müssen sie registriert werden. Dies erfolgt in der Regel über die Implantierung eines Mikrochips in einer Tierarztpraxis. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sollen Katzenhalter sensibilisiert werden. Außerdem könnten Katzen, die in freier Wildbahn aufgegriffen werden, auf diese Weise leichter zugeordnet werden.
Nicht registrierte Tiere haben künftig Stubenarrest. Sollten aufgegriffene Katzen nicht gechippt sein, kann die Stadt die Registrierung beantragen. Ist die Katze zudem fortpflanzungsfähig, ist zusätzlich die Kastration des nicht gekennzeichneten Tieres möglich.
Lauenburgs Bauhof soll mit einem Chiplesegerät ausgestattet werden
Aber auch eine künftige Kastrationspflicht will die Stadtverwaltung für die Zukunft nicht ausschließen, sollte die Katzenschutzverordnung in dieser Form keine Wirkung zeigen.
Die Registrierung der Katzen hat noch einen weiteren Vorteil – auch wenn der einen traurigen Hintergrund hat. Meist werden tödlich verletzte Tiere entsorgt, ohne dass der Halter ermittelt werden kann. Die Lauentown-Katzenfreunde wünschen sich deshalb, dass der Bauhof mit einem Chiplesegerät ausgestattet wird – und damit die Ungewissheit in vielen Familien über den Verbleib des Vierbeiner endet.