Schwarzenbek. Im Prozess um Bluttat auf dem Weinfest Schwarzenbek wird Befangenheitsantrag gegen den Richter abgewiesen. Aber es gibt neue Probleme.

Der Prozess rund um das Schwarzenbeker Weinfest droht zur Hängepartie zu werden. Angeklagt ist ein 24-Jähriger, dem vorgworfen wird, einen anderen Mann niedergeschlagen und dann bestohlen zu haben; das Opfer erlitt eine Hirnblutung. Der vergangene Verhandlungstag endete, nachdem der Verteidiger des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen Richter Suntke Aden gestellt hatte. Über diesen musste erst beschieden werden, ehe der Prozess fortgesetzt werden konnte. Zu Beginn des vierten Prozesstages verlas Aden daher den Beschluss seiner Kollegin, dass er weiterhin den Prozess führen dürfe.

Strafverteidiger Siyamak Faghihi hatte den Antrag gestellt, da der Richter zuvor einen Anklagepunkt fallen gelassen hatte. Der Verteidiger wertete dies so, dass zum weiteren Anklagepunkt der schweren Körperverletzung bereits eine Vorverurteilung stattgefunden habe. In der Entscheidung zum Befangenheitsantrag heißt es, dass es aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll sei, einen Anklagepunkt fallenzulassen.

Amtsgericht Schwarzenbek: Wird Weinfest-Prozess zur Hängepartie?

Am aktuellen Verhandlungstag sollten nun die Rettungssanitäter befragt werden, die das Opfer in der Tatnacht behandelt hatten. Dass sie den Mann an der Lauenburger Straße gefunden hatten und er ansprechbar war, konnte einer der Zeugen noch aussagen. Allerdings weigerte er sich, weitere Details aus der Tatnacht zu nennen – da er nicht von seiner Schweigepflicht entbunden worden war. Dies hätte zuvor das Opfer machen müssen.

Zwar versuchte die Vertreterin der Nebenklage, ihren Mandanten Stefan N. (Name geändert) zu erreichen. Da er aber nicht in Schwarzenbek war, konnte die nötige Unterschrift nicht eingeholt werden. Die Aussagen der beiden Rettungssanitäter mussten daher verschoben werden.

Weinfest-Prozess: Fortsetzung erst Mitte Oktober

Am kommenden Verhandlungstag soll zudem ermittelt werden, wer in der Tatnacht den Notruf abgesetzt hatte. Wie der Richter mitteilte, sei dies wohl über ein Diensthandy passiert, das zum Tatzeitpunkt im Besitz des Angeklagten gewesen sein soll. Ob er aber auch selbt den Notruf wählte, ist unklar. Auch ein behandelnder Arzt soll noch befragt werden.

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Dem Angeklagten wurde in der Anklage vorgeworfen, dass er sein mutmaßliches Opfer niedergeschlagen haben soll, sodass es bewusstlos wurde. Zudem habe er Wertgegenstände entwendet und im Internet über das Kundenkonto eines Online-Händlers Gutscheincodes gekauft. Der letzte Anklagepunkt wurde fallengelassen. Für den Prozess waren zunächst nur vier Verhandlungstage angesetzt. Weiter geht es nun erst Mitte Oktober, da mehrere Vertreter sich im Urlaub befinden.