Schwarzenbek. Stefan N. soll niedergeschlagen und ausgeraubt worden sein. Vor Gericht ist wenig Schmeichelhaftes über ihn zu vernehmen.
Dritter Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Schwarzenbek im Weinfest-Prozess: Im Juni 2022 soll Stefan N. (alle Namen geändert) während des Weinfests Schwarzenbek von Sven B. niedergeschlagen worden sein. Anschließend, so wird es Sven B. vorgeworfen, habe der mit den Daten seines mutmaßlichen Opfers im Internet geshoppt. Vor Gericht müssen nun zwei Gastronominnen aus Schwarzenbek sowie ein Kriminalbeamter aussagen.
Jasmin P. will von mehreren Gästen ihres Bistros gehört haben, dass Sven B. etwas mit dem Angriff auf dem Weinfest zu tun habe. Wer genau das gesagt habe, daran könne sie sich heute, rund 15 Monate nach der Tat, aber nicht mehr erinnern. Einzig dass Laura K. darüber gesprochen habe, könne sie noch klar sagen. Denn K. sei es auch gewesen, die im Lokal nach der Geldbörse des mutmaßlichen Opfers gesucht habe.
Wurde Geldbörse vom Opfer im Mülleimer versteckt?
Zuvor soll der Angeklagte das Lokal besucht haben. Eigentlich sei er bei seinen unregelmäßigen Besuchen immer sehr freundlich und mache keinen Ärger. „Nur einmal war er aber irgendwie anders. So als hätte er irgendwelche Drogen genommen“, sagt Jasmin P. Er habe dann mit einem Gegenstand geschmissen. Sie vermutete, dass es sich hierbei um eine Uhr gehandelt habe. „Es ist gut möglich, dass das in der Nacht war, als das mit Stefan passiert ist“, gibt sie zu Protokoll.
Mitten in besagter Nacht, als Jasmin P. ihren Laden putzte, sei Laura K. erschienen und habe gesagt, sie müsse in den Mülleimer am Tresen gucken. „Laura ist dann an einen Mülleimer gegangen und hat gesagt, dass da ein Geldbeutel drin liege“, schildert sie die Situation. Anschließend habe sie gefragt, was sie nun machen solle, und entschieden, die Geldbörse zur Polizei bringen wollen. Strafverteidiger Siyamak Faghihi will von der Zeugin schließlich wissen, wer alles Zugang zu den Mülleimern habe. „Jeder Gast kann da Sachen hineinwerfen. Nur kein Papier“, sagt Jasmin P. Ob aber auch Sven B. an dem Abend etwas in den Mülleimer warf, könne sie nicht sagen.
Stefan N. soll sexuell übergriffig gewesen sein
Schließlich will der Anwalt des Angeklagten auch wissen, was für einen Eindruck die Gastronomin vom mutmaßlichen Opfer Stefan N. habe. Der sei schon unangenehm und laut gewesen, wenn er getrunken hatte, sagt Jasmin P. „Irgendwann wollte ich auch nicht mehr, dass er in das Bistro kommt.“
Auch Anna S. hat ein Lokal in der Schwarzenbeker Innenstadt. Sie hatte in der Tatnacht Geburtstag gefeiert und Nachrichten vom Smartphone von Stefan N. bekommen, die sie irritierten. Er habe anzügliche Anspielungen gemacht und geschrieben, dass er das Lokal von ihr anzünde. „Ich habe gedacht, dass er wieder getrunken hat und deswegen komisches Zeug schreibt“, sagt sie aus. Das habe sie nicht ernst genommen. Als sie aber hörte, dass mehrere Leute solche Nachrichten bekommen hätten, habe sie sich Sorgen gemacht.
Auch von Anna S. will Verteidiger Siyamak Faghihi wissen, wie Stefan N. war, wenn er getrunken hatte. „Er konnte dann schon sehr provozieren und primitiv sein“, sagt sie. Einer Angestellten habe er im Lokal einmal auf den Hintern gehauen und dann Hausverbot erhalten. Auch in der Tatnacht sei er betrunken und übergriffig gewesen. Das habe sie von einer Mitarbeiterin gehört, die ebenfalls auf dem Weinfest war. „Er hat zu ihr etwas Sexuelles gesagt. Die Jungs, die mit ihr unterwegs waren, mussten sich richtig zusammenreißen“, sagt Anna S.
Amazon-Ermittlungen führen zu keinem Erfolg
Auch ein Kriminalbeamter aus Geesthacht, der Zeugenaussagen zu dem Fall aufgenommen hatte, wird am dritten Verhandlungstag vorgeladen. Er berichtet, dass Sven B. an zwei körperlichen Auseinandersetzungen in der Nacht beteiligt gewesen sein soll. Auch sei er blutverschmiert in dem Lokal von Jasmin P. gesehen worden. Laura K., die das Portemonnaie in einem Mülleimer suchte, habe später dies tatsächlich bei der Polizei ohne Bargeld und Karten abgegeben. „Sie wollte aber nicht damit rausrücken, woher sie die Geldbörse hatte. Sie meinte, dass sie dann Probleme bekomme“, sagt der Polizist.
Prozesstag endet mit Befangenheitsantrag
Richter Suntke Aden will von dem Polizisten außerdem wissen, wie der Ermittlungsstand zu den Online-Käufen sei, die Sven B. getätigt haben soll. „Von wem die Amazon-Bestellungen kommen, konnte nicht ermittelt werden“, sagt der Kripobeamte. Man habe zwar Nachforschungen angestellt, die Antworten des Versandhandels seien aber nicht ausreichend, um auf einen Täter schließen zu können.
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Mit Blick auf die gewonnenen Erkenntnisse schlägt Richter Suntke Aden der Staatsanwältin vor, die Vorwürfe zu den Online-Käufen aus verfahrensökonomischen Gründen nicht weiterzuverfolgen. Verteidiger Siyamak Faghihi wertet dies allerdings so, dass der Richter damit eine Verurteilung wegen der mutmaßlichen schweren Körperverletzung für wahrscheinlich halte und stellt deswegen einen Befangenheitsantrag. Zu diesem müssen sich Richter und Staatsanwaltschaft zunächst äußern, ehe das Verfahren fortgesetzt werden kann.