Buxtehude/Rübke. Hansestadt setzt weiter auf die Rübker Straße als Zubringer. Anwohner wehren sich. Warum es bis zu einer Lösung noch lange dauern wird.
Die Autobahn vor der Haustür – und keine Möglichkeit drauf zu fahren. Was sich wie ein schlechter Scherz oder Schildbürgerstreich anhört, ist in Buxtehude Realität. Der Ort kann seine fertige Anschlussstelle zur A26 nicht nutzen, weil die Zubringerfrage wegen eines Rechtsstreits nicht gelöst ist.
Vier Anwohner der Rübker Straße wehren sich seit Jahren vor Gericht gegen den Ausbau ihrer Straße, die Kreisstraße 40, als Autobahnzubringer. Buxtehudes Erster Stadtrat Ralf Dessel gibt dennoch die Hoffnung nicht auf, dass die Hansestadt ihre eigene Autobahnauffahrt bekommt. „Aus meiner Sicht könnten die Planungen zur Rübker Straße noch so verändert werden, dass sie als Zubringerstraße genehmigungsfähig würde. Ich würde nicht ausschließen, dass die K40-Planungen nicht doch noch zu heilen ist“, sagte Dessel auf Abendblatt-Nachfrage.
Tenor: Buxtehude braucht unbedingt eine eigene Autobahnabfahrt
Vertreter der Hansestadt Buxtehude und des Landkreises Stade als zuständige Planungsbehörde und Bauherr der Kreisstraße 40, haben sich bereits kurz nach dem jüngsten Urteil zur Rübker Straße, das am 4. Dezember fiel, zusammengesetzt, wie Dessel bestätigt: „Gemeinsamer Tenor war dabei, dass Buxtehude unbedingt eine eigene Autobahnabfahrt braucht.“ Die „Variante 0“, nach der die vorhandenen Anschlussstellen in Dammhausen und Neu Wulmstorf reichen würden, käme sowohl für den Landkreis als auch für die Hansestadt Buxtehude nicht in Frage, so Dessel.
Am 4. Dezember hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rübker Straße als Autobahnzubringer zur A26 in zweiter Instanz für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Eine Begründung des Urteils liegt allerdings immer noch nicht vor. Das endgültige Aus der umstrittenen Planungen für die K40 dürfte das Urteil allerdings nicht bedeuten. Denn der erstinstanzlichen Entscheidung des Stader Verwaltungsgerichts, die aufgrund gerichtlich festgestellter Planungsfehler zum Baustopp führte, wurde nicht gefolgt.
Stadtrat Dessel war bei der mündlichen Verhandlung vor rund drei Wochen in Lüneburg dabei und versucht sich an einer Interpretation des Gehörten: „Hätten die Richter – wie das Stader Gericht – gesagt, die Planungen seien so schlecht, dass nichts zu retten ist, wäre das Buch jetzt zugeschlagen. Doch das Oberverwaltungsgericht hat das Buch meiner Meinung nach wieder ein Stück weit geöffnet, indem die Stader Entscheidung teilweise aufgehoben wurde“, meint der Erste Stadtrat. „Aber wo wir stehen und was gemacht werden müsste, um die Rübker Straße doch noch als A26-Zubringer ausbauen zu können – das wissen wir erst, wenn wir die Urteilsbegründung vorliegen haben“, so Dessel. Damit rechnet der Erste Stadtrat allerdings nicht vor Januar oder Februar.
Es geht um Lärmschutz, die Sicherung der Rettungswege und eine Alternative
In der Urteilsbegründung wird genau nachzulesen sein, was von den Lüneburgern Richtern bemängelt wird. Sie ist eigentlich an den zuständigen Landkreis Stade adressiert, der sich gegen das erste Urteil gewehrt hatte. Die Stadt Buxtehude sitzt allerdings bei mindestens drei Schwerpunktthemen mit im Boot: Bei der Sicherung der Rettungswege für die Anliegerstraßen hinter den vorgesehenen Lärmschutzwänden an der Rübker Straße sowie beim Lärmschutz während der Bauphase und bei der Planung einer möglichen Alternative zur Rübker Straße.
Dessel sieht für die ersten beiden Punkte Heilungschancen: „Die Breite der Anliegerstraßen könnte zwar ein Knackpunkt sein, da muss man gucken, ob sich mit Verschwenkungen und ähnlichen Maßnahmen etwas machen lässt. Von den Rettungsdiensten gibt es aber ein klares Okay. Und auch aus meiner Sicht bestehen ausreichend Möglichkeiten, die Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sicherzustellen“, sagt der Stadtrat.
Auch das Thema Baulärm ließe sich wohl regeln. Doch mit der Alternativroute zur A26-Auffahrt tut sich die Stadt schwer: „Mit der möglichen Alternative haben wir die größten Schwierigkeiten. Abgesehen davon, dass die Planungen dafür noch viele, viele Jahre dauern würden.“
Alternative ist eine Zufahrt zur A26-Geisterauffahrt über eine neu zu bauende Umgehungsstraße
Mit der Alternative ist eine Zufahrt zur A26-Geisterauffahrt über eine neu zu bauende Umgehungsstraße vom Kreisel an der Harburger Straße aus gemeint, die auf einer kurzen Strecke an einem Vogelschutzgebiet kratzen würde. Zudem ist der Untergrund auf der gesamten Streckenlänge laut Dessel sehr moorig, und die Bahnlinie müsste überquert werden. „Außerdem wohnen dort auch Menschen, die sich wahrscheinlich genauso wie die Anwohner der Rübker Straße gegen eine neue Straße hinter ihrem Garten wehren würden“, so Dessel.
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Bei dieser Gemengelage habe der Ausbau der Rübker Straße für die Stadt deshalb nach wie vor Priorität. „Zumal das im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung der Verkehre wäre und zu einer Entlastung der Anwohner an der B73 und in Dammhausen führen würde“, so Dessel.
In Buxtehude ist der Frust über die Geisterauffahrt inzwischen riesengroß
Im Ort ist der Frust über die wohl noch Jahre anhaltende Unerreichbarkeit der Buxtehuder Autobahn-Auffahrt groß. In den Sozialen Netzwerken wird dieser Unmut in teils unangemessener Form geteilt, die klagenden Anwohner werden beschimpft. Tenor: Es könne doch nicht angehen, dass sich wenige Anlieger gegen die Autobahnzufahrt stellen und alle anderen darunter leiden müssten.
Dagegen betont Stadtrat Dessel das generelle Recht von Anwohnern, sich gegen Planungen zu wehren, die sie betreffen. „Dieses Recht kann und darf man ihnen nicht nehmen“, sagt Dessel. Sei es nun der Ausbau der Rübker Straße oder der Neubau einer Umgehungsstraße: Fakt bleibt, dass der Autobahnverkehr noch über Jahre an Buxtehude und der Geister-Anschlussstelle vorbeirauschen wird - bei allem guten Willen der Hansestadt Buxtehude und des Landkreises Stade zur Herbeiführung einer Lösung.