Neu Wulmstorf. Eine Lehrerin der Schule ist an Corona erkrankt. Fünf Kollegen und 20 Schüler müssen vorsorglich in häusliche Quarantäne.
Nach mehreren von Corona betroffenen Schulen in Hamburg und dem Umland gibt es nun auch am Gymnasium Neu Wulmstorf im Landkreis Harburg einen Corona-Fall.
Nachdem eine Lehrerin der Schule positiv auf das Coronavirus getestet wurde, befinden sich mehrere Schüler und Lehrer in häuslicher Quarantäne.
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Corona-Fall an Gymnasium Neu Wulmstorf
"Sie hatte zum Glück nur zwei Unterrichtsstunden gegeben", sagte Schulleiter Jörg Berthold dem Hamburger Abendblatt. "Betroffen sind 20 Schüler aus drei siebenten Klassen. Sie werden heute getestet." Auch fünf Lehrer befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Die erkrankte Lehrerin hatte sich bereits vergangenen Montag krank gemeldet, weil sie sich erkältet fühlte. Am Dienstag war es dann amtlich: Der Corona-Test fiel positiv aus. Eltern und Schüler wurden daraufhin umgehend vom Elternrat in einem Schreiben über den Vorfall informiert.
Nach Corona-Fall: Lehrer und Schüler in Quarantäne
Schulleiter Berthold geht davon aus, dass die Corona-Tests negativ ausfallen, da niemand Symptome zeige. "Doch auch bei einem negativen Testergebnis müssen die Schüler bis zum 14. September in häuslicher Quarantäne bleiben."
Das habe das Gesundheitsamt angeordnet, mit dem die Schulleitung in engem Kontakt stehe.
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Lehrer vorsorglich in Corona-Quarantäne
Die Lehrkräfte wurden vom Gesundheitsamt unter "Kategorie Zwei" (geringes Infektionsrisiko) eingestuft, da sie keinen engeren Kontakt mit der infizierten Kollegin hatten. Sie bleiben ebenfalls vorsichtshalber bis zum 14. September zu Hause und versorgen ihre Schüler von dort aus mit Aufgaben.
Zum Vergleich: Das sind die Corona-Regeln an Hamburgs Schulen:
- Maskenpflicht an weiterführenden Schulen für alle Beteiligten, ausgenommen im Unterricht
- Schüler und Beschäftigte müssen grundsätzlich den Mindestabstand einhalten
- Schulen müssen eine entsprechende Wegführung und feste Areale auf den Pausenhöfen organisieren
- Während des Unterrichts gilt die Abstandspflicht nicht
- In besonderen Fällen können Schüler verschiedener Klassen miteinander lernen, etwa in Oberstufen- oder Wahlpflichtkursen
- Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten
- In Sport, Schwimmen, Musik und Theater sind große Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden
- Schüler und Beschäftigte mit besonderen gesundheitlichen Risiken können sich per Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen
- Kranke Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten
- Bei Fernunterricht muss die Schule wöchentlich Telefongespräche mit den Schülern organisieren und den Austausch von Arbeitsbögen, Arbeitshefte, Bücher und handschriftlicher Arbeiten garantieren
- Schulen müssen bis zu den Herbstferien in jeder Woche den vollständigen Unterricht erteilen
- Projektwochen, Ausflüge, auswärtige Besuche sowie weitere Schulaktivitäten sind bis zu den Herbstferien nur erlaubt, wenn sie nicht zu Lasten der regulären Unterrichtsstunden gehen
- Klassenreisen sind bis zu den Herbstferien untersagt
Lesen Sie hier den Corona-Newsblog von Montag, 7. September.