Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung ließ sich nicht erhärten. Mutter hatte Klage gegen drei ICE-Zugbegleiter erhoben.

Hamburg. Ein Jahr nach dem Hitze-Chaos in einem ICE von Hamburg nach Dänemark hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen drei Zugbegleiter eingestellt. „Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung ließ sich nicht erhärten“, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, am Freitag. Zuvor hatte das „Westfalen-Blatt“ darüber berichtet.

Der ICE war am 11. Juli 2010 von der Hansestadt ins dänische Aarhus unterwegs, als die Klimaanlage in einem Zugteil ausfiel, weil es draußen ungewöhnlich heiß war. Eine damals 40 Jahre alte Reisende habe wegen der unerträglichen Hitze im Zug Angst um ihre beiden stark schwitzenden Söhne gehabt, sagte Möllers. Die Kinder waren bei dem Hitzevorfall sieben und elf Jahre alt. Die Frau beklagte sich zudem über mangelnde Durchsagen im Zug. Sie erstattete Strafanzeige.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen die heute 41, 46 und 50 Jahre alten Zugbegleiter wegen nicht ausreichenden Tatverdachts ein. „Weitere körperliche Beeinträchtigungen konnten wir nicht feststellen, nur das offenbar starke Schwitzen“, erklärte Möllers. „Ob dieser Umstand die Schwelle zur Körperverletzung überschreitet, erschien fraglich.“

Außerdem hätten die Zugbegleiter „sämtliche ihnen mögliche Maßnahmen zur Linderung der Hitzebeeinträchtigung“ unternommen, sagte der Oberstaatsanwalt. So hätten sie etwa Freigetränke verteilt, Reisende in leerere Abteile umgesetzt und länger an den Bahnhöfen gehalten, um Luft in den Zug zu lassen. (dpa)