In Niedersachsen und Bremen wurde in 28.000 Fällen eingereichte Widersprüche von Hartz-IV-Empfängern stattgegeben.
Hannover. In Niedersachsen und Bremen haben die Behörden 2009 in 28.019 Fällen den Widersprüchen von Hartz-IV-Empfängern gegen ihre Bescheide stattgegeben. In etwa einem Drittel der Fälle (34 Prozent) waren Fehler bei der Arbeitsagentur für die Widersprüche verantwortlich, sagte der Sprecher der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, Michael Köster. Köster bestätigte auch die Angaben der „Bild“-Zeitung (Montag), wonach auf Bundesebene in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen wurden. Bei knapp 25 Millionen bundesweit verschickten Bescheiden lag der Anteil der Widersprüche, denen aufgrund von Fehlern der Arbeitsagentur stattgegeben wurde, bei 0,7 Prozent. Köster sieht in dem niedrigen Prozentsatz ein Zeichen guter Arbeit in den Behörden. Er schätzt die Fehlerhäufigkeit in Niedersachsen und Bremen auf ein ähnlich niedriges Niveau. Die Gesamtzahl der eingelegten Widersprüche in Niedersachsen und Bremen habe 2009 bei 80 527 gelegen. Die Zahlen der Bescheide für Niedersachsen und Bremen für 2009 sind bisher nicht bekannt.