Der angeklagte Vater aus Harrislee hat vermutlich mit mehreren Messern auf seine Frau und seine Tochter eingestochen und diese getötet.
Flensburg. Der wegen Doppelmordes angeklagte Familienvater aus Harrislee hat vermutlich mit mehreren Messern auf seine Frau und seine Tochter eingestochen und diese getötet. Dies gab der Angeklagte über seinen Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht Flensburg zu. Bislang schwieg er zur Tat. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe bereits gegenüber einem Sachverständigen eingeräumt, drei Messer benutzt zu haben. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters bestätigte der 38-Jährige dies mit einem knappen „Ja“. Eine Gerichtsmedinzinerin hatte bereits vermutet, dass mehrere Messer benutzt worden waren, da die Wundränder Unterschiede aufwiesen.
Es waren so viele Stiche und Schnitte, dass nicht jede einzelne eine Nummer bekam, sondern mehrere zu „Verletzungsarealen“ zusammengefasst wurden, schilderte die Medizinerin. Mit mehr als 150 Messerstichen soll der 38 Jahre alte Familienvater im Februar vergangenen Jahres Kind und Frau getötet und anschließend das gemeinsame Haus in Brand gesetzt haben, um das Verbrechen zu vertuschen. Der Angeklagte war sichtlich gezeichnet von den Schilderungen der Medizinerin, Tränen liefen ihm übers Gesicht. Ärztin: Noch während des Brandes zugestochen
Mutter und Tochter hätten sich gewehrt und wohl auch versucht, zu fliehen. Darauf deuteten Blutspuren an den Füßen der Opfer hin. „Es sah aus wie hineingetreten und weitergegangen“, sagte die Medizinerin vom rechtsmedizinischen Institut der Uniklinik Kiel. Auch mit den Händen hätten sie sich gegen ihren Angreifer verteidigt. Die 36- jährige Frau des Angeklagten erlitt 99 größere und einige kleinere Stichverletzungen, an deren Folgen sie auch starb.
Auf seine kleine Tochter stach der Vater mehr als 58 Mal ein. Sie war nach Aussagen der Ärztin noch nicht tot, als er das Feuer legte. „Ja, sie hat da noch gelebt.“ Dies ließe sich aus der Kohlenmonoxidkonzentration im Blut des Kindes schließen. Die Siebenjährige ist nach Auffassung der Obduzenten an einer Kombination aus hochgradigem Blutverlust aus den Stichwunden, einem Lungenkollaps und dem hohen CO-Gehalt im Blut gestorben. Einige Verletzungen deuteten darauf hin, dass der Angeklagte noch auf das Mädchen eingestochen hatte, als es schon gebrannt habe – sie wiesen keine Unterblutungen auf. Prozess wird Montag fortgesetzt
Der Angeklagte war nach der Tat geflohen, hatte das Verbrechen aber in einer E-Mail gestanden. Darin erklärte er, dass er und seine Familie von Geschäftspartnern bedroht worden seien und er Frau und Kindern Repressalien ersparen wollte. Außerdem kündigte er seinen Selbstmord an. Ebenfalls per E-Mail schickte er ein Testament an seine Eltern. Als die Polizei ihn wenige Tage nach der Tat in Berlin aufspürte, hatte er Schnitt- und Stichwunden an Hals und Oberkörper, mit denen er ins Krankenhaus gebracht wurde. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt. Ein Urteil wird nicht vor Mai erwartet.