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In unserer Eigentümer - Wohngemeinschaft mit 42 Einheiten verfügen wir über eine Gemeinschafts- Waschmaschine. Diese wird von etwa sieben Personen aus kleinen Wohnungen regelmäßig benutzt.Der Münzzähler wird mit 0,50 € jeweils bestückt und 60 Grad Wäsche kosten 2,50 €. Nach dem Zählerstand jeweils müsste die Maschine genug Rücklagen für 2011 erbracht haben. In der Abrechnung ergibt sich -370 €, weil Strom und Wasser teurer geworden sind? Jetzt wurde vorgeschlagen die Waschmaschine abzuschaffen, da die Gemeinschaft die Kosten nicht tragen kann! Können Vermieter und Eigentümer großer Wohnungen einfach darüber bestimmen? Ist es nicht sinnvoller die Beträge aus dem Münzautomaten sicherer zu verwalten. Eine Wohnungsgenossenschaft hat diese Probleme nicht.

Für die Bewohner kleinerer Wohnungen kann eine Gemeinschaftswaschmaschine sehr wichtig sein. Andererseits stellen in Ihrem Fall die 7 nutzenden Personen gerade einmal ein Sechstel der Anzahl der Wohnungen dar. Die Kosten für Strom und Wasser sind unbestreitbar teurer geworden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann daher mehrheitlich beschließen, die Waschmaschine wegen der Überhangkosten abzuschaffen. Als Vorschlag zur Güte könnte aber doch das Nutzungsentgelt erhöht werden, damit keine weiteren Kosten für die Gemeinschaft entstehen; so bliebe der status quo erhalten und das jetzige Argument für die Abschaffung würde wegfallen.