Die Debatte war leidenschaftlich – am Ende setzte sich Merkels Vorschlag durch. Die Konflikte um Schwangere und Gentests bleiben.
Karlsruhe. Die CDU hat sich für ein striktes Verbot von Gentests an Embryonen ausgesprochen. Der CDU-Parteitag in Karlsruhe schloss sich nach einer fast vierstündigen leidenschaftlichen Debatte mit knapper Mehrheit den Gegnern der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) an. Für diese Position hatten auch CDU-Chefin Angela Merkel, Generalsekretär Hermann Gröhe und Fraktionschef Volker Kauder geworben. Mit der Entscheidung hält die CDU an der Festlegung in ihrem Grundsatzprogramm fest, wonach die PID nicht zulässig sein soll. 51,06 Prozent der Delegierten stimmten für die Position von Parteichefin Merkel. Das war ein Vorsprung von lediglich 17 Stimmen. Von 799 gültigen Stimmen waren 408 für ein Verbot.
Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Gendefekte untersucht , um gegebenenfalls aussortiert zu werden. In der Debatte hatten prominente CDU-Politiker wie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, Familienministerin Kristina Schröder und Wirtschafts-Staatssekretär Peter Hintze für die Zulassung der PID geworben, um genetisch vorbelasteten Eltern schwere Schwangerschaftskonflikte zu ersparen. Ein Kompromissvorschlag, in Karlsruhe keine Entscheidung zu treffen und die ethisch brisante Debatte weiter fortzusetzen, fand keine Zustimmung.
Immer mehr deutsche Frauen sind in den vergangenen Jahren ins Ausland gereist, um ihre im Reagenzglas erzeugten Embryos auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte testen zu lassen. Geburtsmediziner sprechen – ähnlich wie beim Abtreibungstourismus der 70er-Jahre – bereits von einem „Schwangerschafts-Tourismus“ in die Nachbarländer. Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik sollen Fehl- und Totgeburten, der Tod des Neugeborenen oder die Geburt eines schwer kranken Kindes vermieden werden. Zeigt sich eine mögliche Krankheit, wird der Embryo gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingesetzt.
Anders als in Belgien, Dänemark oder Frankreich gibt es in Deutschland bisher kein Gesetz, dass die PID ausdrücklich erlaubt oder verbietet. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 erwähnt das Verfahren nicht, es war damals in Deutschland noch nicht verfügbar. Im Juni 2010 entschied der Bundesgerichtshof in Leipzig, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen erlaubt sind .