6.7.1998: Das Europäische Parlament erlässt die Patentrichtlinie 98/44, die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen wird verboten.
29.4.1999: Das Deutsche Patentamt erteilt Oliver Brüstle ein Patent auf menschliche Stammzellen.
25.1.2000: Die Firma Geron erhält in England ein Patent auf frühe menschliche Embryonen.
24.7.2002: Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes (EPA) widerruft das Patent der Universität Edinburgh in wichtigen Teilen.
20.10.2004: Greenpeace klagt am Bundespatentgericht gegen das Patent von Brüstle.
9.6.2006: Das EPA widerruft das US-Patent auf tiefgekühlte menschliche Embryonen.
5.12.2006: Das Bundespatentgericht schränkt das Patent von Oliver Brüstle ein.
25.11.2008: Das EPA erklärt, dass menschliche embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen.