Zwei Fälle sollen erlaubt werden: Wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
Berlin. Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Ausnahmefällen kann nach Einschätzung seiner Initiatoren mit einer breiten Zustimmung im Bundestag rechnen. Sprecher von Union, FDP und SPD machten bei der Vorstellung des Entwurfs deutlich, dass sie starke Unterstützung in ihren Fraktionen erwarten. Bei den Linken und den Grünen ist das Meinungsbild demnach noch unübersichtlich.
Nach diesem ersten offiziell vorgestellten Gesetzentwurf zum künftigen Umgang mit PID soll die Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung auf Erbkrankheiten vor der Einpflanzung in die Gebärmutter nur in zwei Fällen erlaubt sein: Wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Der Bundestag soll im kommenden Jahr entscheiden. Der Bundesgerichtshof hatte diese bislang verbotene Untersuchung im Juli faktisch zugelassen .
Der CDU-Politiker Peter Hintze sagte, er rechne mit einer Mehrheit in der Unionsfraktion. Er sei zuversichtlich, dass zumindest auch Teile der CSU-Landesgruppe zustimmen. Der CDU-Parteitag hatte im November mit knapper Mehrheit ein Verbot der PID befürwortet. Hintze wie auch sein Mitstreiter von den Grünen, Jerzy Montag, erklärten, sie hielten ein völliges Verbot der PID für verfassungswidrig. Ulrike Flach von der FDP sagte, sie gehe davon aus, dass der Großteil ihrer Fraktion den Antrag unterstützt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrrenberger (FDP) habe ihr ihre Unterstützung bereits versichert.
Für die Sozialdemokraten erklärte Carola Reimann, in der SPD-Fraktion seien alle Positionen vertreten. Sie sei aber zuversichtlich, dass ein sehr großer Teil der Fraktion ihren Antrag unterstütze. Bei den Grünen habe es noch keinen Zählappell gegeben, sagte Montag. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte sagte, eine Mehrheit sei in ihrer Fraktion unsicher.
SPD-Gesundheitsexpertin Reimann unterstrich, die PID solle eine individuelle Einzelfallentscheidung sein. Auf eine Liste mit Krankheiten als Indikation für die PID sei bewusst verzichtet worden. Es sei von 100 bis 200 betroffenen Paaren pro Jahr in Deutschland auszugehen. Die PID ist im Parlament stark umstritten. Daher haben die Fraktionsspitzen ihre Abgeordneten vom Fraktionszwang befreit. Die Gegner der PID hatten vergangene Woche Eckpunkte ihres Gesetzesvorschlags vorgelegt.