Trotz der begonnenen Schlichtungen hält Heiner Geißler Demonstrationen von Gegnern und Befürwortern von “Stuttgart 21“ für zulässig.
Berlin. Heiner Geißler, der Schlichter im Konflikt um das Bahnprojekt „Stuttgart 21“, sieht keine Unzulässigkeiten durch Demonstrationen der Gegner und Befürworter des umstrittenen Bahnprojekts trotz der Friedenspflicht während der Schlichtung. „Das Recht auf Demonstration ist ein vornehmes Grundrecht unserer Verfassung. Und das kann und darf man nicht verbieten. Das gilt im übrigen für Befürworter und Gegner von 'Stuttgart 21'“, sagte Geißler der „Bild am Sonntag“.
Im Gegensatz dazu forderte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die „Stuttgart 21“-Gegner auf, während der Schlichtung auf Demonstrationen zu verzichten. „Geißlers Vorschlag, eine Art Friedenspflicht einzuhalten, ist richtig: Die Bahn verzichtet auf alle nicht unbedingt notwendigen Baumaßnahmen, und im Gegenzug sollen die Demonstrationen ausgesetzt werden. Davon aber ist nichts zu hören, im Gegenteil wird weiter protestiert und demonstriert. Wenn schon Friedenspflicht, dann für beide Seiten“, sagte Schäuble.