Verbraucherschützerin befürchtet eine Geheimniskrämerei. Hunderttausende Widersprüche gegen Google Street View?
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat dem Internetkonzern Google im Streit um den digitalen Straßenatlas Street View eine Verschleierung der Widersprüche vorgeworfen. „Ich schätze, dass bundesweit bisher mehrere Hunderttausend Bürger Widerspruch eingelegt haben. Leider verweigert Google noch immer genauere Angaben“, sagte Aigner der Nachrichtenagentur dpa. „Es wird Zeit, dass Google nun Zahlen auf den Tisch legt.“
Google hält bisher dagegen, das Unternehmen könne noch keine seriöse Angabe über die Zahl der eingegangenen Anträge machen. „So wurden zum Beispiel Anträge doppelt eingereicht, sie bezogen sich auf andere Google-Produkte oder enthielten Fragen und Anregungen, die nichts mit Street View zu tun haben“, argumentierte ein Sprecher. Zudem sei auf den veröffentlichten Adressen Spam aufgelaufen. „Sobald die eindeutige Anzahl der Anträge feststeht, werden wir sie veröffentlichen“, betonte der Internet-Konzern.
An diesem Freitag läuft eine verlängerte Frist für Widersprüche gegen den Internet-Straßendienst für 20 deutsche Städte aus , in denen Street View zunächst starten soll. Aigner betonte, dies sei nur die Vorab-Widerspruchsfrist. „Wer es bisher noch nicht geschafft hat, seinen Widerspruch einzulegen, hat dazu auch nach Freischaltung der Internet-Seite noch jederzeit unbegrenzt die Möglichkeit.“ Google hatte zugesichert, dass der Dienst erst dann starten soll, wenn alle vorherigen Widersprüche bearbeitet worden sind. Bisher war der Beginn für Ende des Jahres vorgesehen.
+++ So legen Sie Widerspruch ein +++
Auch der Internet-Konzern betonte, dass nach Einführung des Dienstes jederzeit und ohne jegliche Frist Anträge auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen gestellt werden können. Dafür stehe direkt in Street View der Link „Ein Problem melden“ zur Verfügung.
Die Bundesregierung hatte der Wirtschaft im Streit über die Geo- Datendienste eine Frist bis zum 7. Dezember gesetzt, um in einem „Datenschutz-Codex“ Regeln für den Schutz der Betroffenen vorzulegen. Parallel hatte die Regierung angekündigt, bei der Erhebung, Nutzung und Verknüpfung von Geodaten gesetzlich „rote Linien“ zu ziehen.