Heute läuft die Frist ab, die mit Google Street View vereinbart wurde, um Fotos von Grundstücken im Internet unkenntlich machen zu lassen.

Hamburg. Hamburger Mieter und Hauseigentümer können nur noch bis zum 15. Oktober Einspruch gegen die Abbildung ihrer Gebäude durch Google Street View einlegen. Dann läuft die mit dem Internetdienst vereinbarte Frist ab, um Grundstücke unkenntlich machen zu lassen, so Johannes Caspar, Hamburgs Datenschutzbeauftragter. Bis zum Jahresende will Google seinen digitalen Kartendienst für 20 deutsche Großstädte an den Start bringen. Doch auch Bürger anderer Städte, die noch nicht auf Googles Liste stehen, können sich schon jetzt per Post und im Internet gegen die Abbildung wehren. „Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun“, sagte Caspar.

+++ So legen Sie Widerspruch ein +++

Lesen Sie dazu auch:

Karlsruher Richter könnten Google Street View stoppen

Nach der heftigen Debatte um den Internetdienst Google Street View halten Rechtsexperten ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht für möglich. Der Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sagte, ein Stopp von Street View durch die Karlsruher Richter sei nicht auszuschließen, "wenn das Bundesverfassungsgericht bei seiner alten Linie bleibt". Hassemer beruft sich dabei auf das Volkszählungsurteil von 1983. Demnach muss jeder Bürger die Herrschaft über seine persönlichen Daten behalten. "Das ist bei diesen Informationstechnologien nicht zu schaffen", so Hassemer.

Der Bonner Verfassungsrechtler Wolfgang Löwer sagte dem Abendblatt, auch er sehe die Möglichkeit für einen Stopp des Geodatendienstes durch das Bundesverfassungsgericht. "Der Staat hat die Pflicht, die persönlichen Daten der Menschen zu schützen", so Löwer.

"Wenn das jemand gegenwärtig nicht ausreichend gewährleistet sieht, kann er die Karlsruher Richter anrufen und Verfassungsbeschwerde einlegen." Im Erfolgsfall müsste die Bundesrepublik Google Street View dann so lange verbieten, bis ein Gesetz die Angelegenheit regelt. Streitpunkt ist dabei die Frage, für wie persönlichkeitsrelevant das Bild einer Häuserfassade erachtet wird. Nach Löwers Ansicht könnte es in diesem Punkt schwierig werden. "Problematisch ist vielmehr die leichte Verknüpfbarkeit mit anderen Daten", so Löwer. "Aber auch hier ist der Bezug zum Persönlichkeitsrecht nur geringfügig. Ich glaube nicht, dass das Gericht tatsächlich einschreiten würde."

Seit der US-Internetkonzern Google angekündigt hatte, Street View ab Ende des Jahres zunächst in den 20 größten deutschen Städten verfügbar zu machen, regt sich heftiger Widerstand. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) bekräftigte ihre Kritik an dem Fotodienst, der komplette Straßenzüge in einer 360-Grad-Ansicht abbildet. "Google ist angetreten, die Welt transparenter zu machen. Ich würde es begrüßen, wenn das Unternehmen selbst etwas mehr Transparenz zeigen würde", sagte sie. Die Ministerin forderte das Unternehmen auf, die Anzahl der Widersprüche gegen den Dienst offenzulegen. "Seit Monaten häufen sich die Widersprüche gegen Street View, aber wir haben noch immer keine Angaben darüber, wie viele Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern aus Deutschland bisher bei Google eingegangen sind."