Wer vorab verhindern will, dass sein Haus im Internet zu sehen ist, muss diese Woche handeln
Hamburg. Eigentümer und Mieter, die ihr Haus nicht bei Google Street View im Internet sehen wollen, sollten sich beeilen: Noch bis Freitag können die Hamburger vorab Widerspruch bei dem Internetdienst einlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Aufnahmen bereits unkenntlich gemacht sind, bevor sie online veröffentlicht werden.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar rät allen Hamburgern, die ohnehin Widerspruch einlegen wollen, dies innerhalb der Frist zu tun: "Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen nicht mehr zu kümmern", sagt er. Außerdem sorge man dafür, dass Google Street View die Rohdaten selbst verpixeln lassen müsse. Deshalb gelte der Rat auch für alle, die außerhalb Hamburgs leben, obwohl die Frist sich nur auf Bilder innerhalb des Stadtgebiets bezieht. Neben der Unkenntlichmachung von Gebäuden kann auch gefordert werden, Gesichter und Autokennzeichen zu pixeln.
Der Vorabwiderspruch kann per Post an Google Germany GmbH, Betreff: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg geschickt oder im Internet unter www.google.de/streetview abgegeben werden. Nähere Informationen gibt es in einer Broschüre des Datenschutzbeauftragten, die online unter www.datenschutz-hamburg.de abgerufen werden kann.