Ein Sprecher des Finanzministeriums wies Berichte zurück, Schäuble wolle die Krise mit einer Umgehung der Schuldenbremse bekämpfen.
Berlin. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat nachdrücklich bestritten, er wolle die aktuelle Finanzkrise mit einer Umgehung im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse bekämpfen. "Das ist nicht der Fall“, sagte am Dienstag ein Sprecher seines Ministeriums zu einem entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. "Das trifft nicht zu - das Gegenteil ist der Fall“, ergänzte er. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion Norbert Barthle nannte den Vorwurf gegen den Minister absurd. Die Schuldenbremse solle durch eine Regelung im neuen Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung, das Mitte Dezember im Kabinett beschlossen wurde, vielmehr in Einklang gebracht werden.
Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, Schäuble wolle „die Krise bewältigen – und offenbar die Schuldenbremse umgehen“. Sie berief sich dabei auf den Gesetzentwurf zur Finanzmarktstablisierung. Danach soll der Bund mehr Schulden als erlaubt aufnehmen können, etwa zur Bankenrettung. In Regierungskreisen wurde diese Darstellung als "Unsinn" bezeichnet. Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki dagegen warf in der "Leipziger Volkszeitung„ (Mittwochausgabe) dem "bekannten FDP-Hasser Wolfgang Schäuble" einen bedenklichen Alleingang mit dem Versuch der Aushebelung der Schuldenbremse vor.
Die 2009 in die Verfassung aufgenommene Schuldenbremse zielt darauf ab, dass der Bund bis 2016 seinen Haushalt nahezu ausgeglichen gestaltet. Das strukturelles Etatdefizit soll bis dann auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgeführt werden. Allerdings sind Ausnahmen und damit Überschreitungen bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen möglich. Diese Überschreitung muss dann aber in den Folgejahren wieder korrigiert werden.
Im Entwurf für das neue Finanzmarktstabilisierungsgesetz, den das Bundeskabinett Mitte Dezember verabschiedete, ist eine ergänzende Regelung enthalten. Sie gilt für den Fall, dass es aufgrund von nicht vorhersehbaren Maßnahmen in Zusammenhang mit der Rettung von Banken im Nachhinein zu zusätzlichen Haushaltslasten für den Bund – etwa als Folge von Abschreibungen oder fällig werdende Garantien – kommt und dadurch der Abbaupfad bei der Neuverschuldung verletzt wird. Dann muss der Bundestag mit einem Beschluss sichern, dass diese Grenzwertüberschreitung in einer angemessene Zahl von Jahren getilgt wird, und zwar ohne dass in diesen Jahren dann erneut der Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze verletzt wird.