Gipfel bei Schäuble: Arbeitnehmer sollen besser vor dem Ausspähen geschützt werden. Dazu zählen der Umgang mit Bewerbungsunterlagen, die Ergebnisse von Gesundheitsuntersuchungen sowie die Kontrolle von E-Mails.
Berlin. Lidl, Bahn und Telekom: Aus den Überwachungsskandalen der vergangenen Monate wird die Bundesregierung Konsequenzen ziehen. Arbeitnehmer sollen besser vor dem Ausspähen durch die Firmen geschützt werden. Aber: Vor der Bundestagswahl wird es wohl nichts mehr mit einem neuen Gesetz, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble nach einem Datenschutzgipfel: "Es kann kein Schnellschuss sein."
Schäuble hatte seine zuständigen Kabinettskollegen, Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar zu einem Spitzentreffen eingeladen. Die Runde verständigte sich darauf, dass der Arbeitnehmerdatenschutz zunächst durch die gesetzliche Klarstellung gestärkt werden soll, dass das Bundesdatenschutzgesetz auch für abhängig Beschäftigte gilt.
Schäuble und Arbeitsminister Olaf Scholz nannten eine lange Liste von Fragen, die in einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssten. Dazu zählt der Umgang mit Bewerbungsunterlagen und den Ergebnissen von Gesundheitsuntersuchungen sowie die Kontrolle von E-Mails und der Internetnutzung am Arbeitsplatz. Geregelt werden müsse auch, wie Daten von Beschäftigten genutzt werden dürfen, die gleichzeitig Kunden ihrer Arbeitgeber sind, hieß es. Das treffe beispielsweise auf Angestellte der Krankenkassen zu. "Der verantwortungsbewusste Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss sichergestellt werden", erklärte Arbeitsminister Scholz.
DGB-Chef Michael Sommer, der an den Beratungen teilnahm, hält den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor der Wahl im Gegensatz zu Schäuble für möglich. "Das sollte wegen der seit vielen Jahren geführten Diskussionen und Vorarbeiten auch technisch und zeitlich kein ernsthaftes Problem sein", erklärte er. Der Gewerkschaftsbund legte ein Positionspapier vor, das auch Sanktionen vorsieht. Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes müssten bestraft werden. Betroffene müssten Schmerzensgeld erhalten.
Auch der Datenschutzbeauftragte Schaar drückt aufs Tempo. "Jetzt kommt es darauf an, dass der gemeinsame Wille zügig umgesetzt wird", erklärte er. Schon bei der laufenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes könnte eine bessere Zweckbindung beim Umgang mit Personaldaten umgesetzt werden.
Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, warnte davor, die Korruptionsbekämpfung in Unternehmen unnötig zu erschweren. "Das Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet die Unternehmen zur Bekämpfung von Korruption und anderen Straftaten im eigenen Unternehmen", betonte er im Deutschlandfunk.