Justizministerin Brigitte Zypries will den Umgang mit Arbeitnehmerdaten gesetzlich regeln. Dafür ist auch der stellvertretende hamburgische...

Justizministerin Brigitte Zypries will den Umgang mit Arbeitnehmerdaten gesetzlich regeln. Dafür ist auch der stellvertretende hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Joachim Menzel.


Hamburger Abendblatt:

Muss ein Unternehmen wie die Bahn seine Mitarbeiter überwachen, um Korruption zu vermeiden?

Hans-Joachim Menzel:

Sicher muss man sich Gedanken darüber machen, wie Korruption vermieden werden kann. Aber Personaldaten sind grundsätzlich geschützt und dürfen nur für die im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zwecke genutzt werden.



Abendblatt:

Was sind die Voraussetzungen für eine Überprüfung?

Menzel:

Dazu gehören Anhaltspunkte für Verfehlungen der Mitarbeiter sowie, dass man den Betriebsrat und den Datenschutzbeauftragten beteiligt, was bei der Bahn nicht immer der Fall war.



Abendblatt:

Wie steht es mit der Prüfung der Daten von 500 Angehörigen von Führungskräften?

Menzel:

Das sehe ich kritisch, zumindest solange nicht klar ist, was in den Datensätzen enthalten war. Angehörige sollten herausgehalten werden, solange kein konkreter Verdacht besteht.



Abendblatt:

Müssen sich die Bürger immer mehr Sorgen machen, ausgespäht zu werden?

Menzel:

Die Affäre zeigt, was mit moderner Technologie hinter dem Rücken der Betroffenen möglich ist. Das ist erschreckend. Doch das Protestbewusstsein in der Bevölkerung wächst und die Bahn wird sicher eine stärkere Abteilung für Datenschutz einrichten. Vielleicht besteht die Chance, dass ein Arbeitnehmer-Datenschutz-Gesetz geschaffen wird. Das fordern Datenschutzbeauftragte seit langem.