Experten sind sicher, dass die Bahn nicht das einzige Unternehmen ist, das Mitarbeiterdaten überprüft. Die “Grauzone mit schwammigen Regelungen“ beim Datenschutz bringe Arbeitgeber in Versuchung, sagt der niedersächsische Beauftragte Joachim Wahlbrink.

Hannover. Der oberste Datenschützer Niedersachsens, Joachim Wahlbrink, geht von einer hohen Dunkelziffer bei der Überprüfung von Mitarbeiterdaten in Unternehmen aus. Angesichts des Skandals bei der Deutschen Bahn sagte der Datenschutzbeauftragte, er rechne damit, dass auch andere Unternehmen einen solchen Abgleich vorgenommen haben. Zugleich hält Wahlbrink den Datenschutz in Niedersachsen für unterbewertet und fordert mehr Personal.

Nicht jeder Abgleich von Mitarbeiterdaten in Unternehmen sei auch gleich rechtswidrig, betonte Wahlbrink. "Man wird immer Fälle erleben, wo man sagt, das ist gerade noch zulässig und andere, bei denen ein Verstoß vorliegt."

Die Bahn hatte vor Jahren massenhaft Mitarbeiter auf Korruptionsverdacht überprüft. Dies geschah mit dem Abgleich von Daten wie Wohnadressen, Telefonnummern und Bankverbindungen mit jenen von Firmen, die Auftragnehmer der Bahn waren. Auch die Telekom hatte in mehreren Fällen die Überprüfung von Mitarbeitern und sogar externen Personen zugegeben.

Wahlbrink beklagte, im Datenschutz herrsche teils eine "Grauzone mit schwammigen Regelungen". "Die Versuchung ist groß, wenn man keine Sanktionen zu befürchten hat. Die Angst davor, erwischt zu werden, ist nicht da", sagte der Datenschützer. Deshalb fordert er wie zuvor schon der Bundesdatenschutzbeauftragte ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. "Das muss unbedingt her." Sonst müssten Arbeitsgerichte und Datenschützer weiter mit abstrakten Kriterien arbeiten. Ein Gesetz für den Arbeitnehmer-Datenschutz trage vor allem auch zur Verringerung von Streitigkeiten bei.