Die Bundeswehr sieht sich durch den NATO-Bericht zum Luftangriff in Afghanistan am 4. September entlastet. Die Opposition im Bundestag hält diese Bewertung nach Einsicht in den als geheim eingestuften Bericht für unzulässig.
Berlin. Hier die gegen den deutschen Oberst Georg Klein erhobenen Vorwürfe, der die Bombardierung zweier von Taliban gekaperter Tanklastwagen durch US-Kampfjets angeordnet hatte. Einige der Vorwürfe waren bereits im September von Politikern unter Berufung auf einen Zwischenbericht der NATO erhoben worden.
Punkt eins: Klein habe die Bombardierung mit der Begründung angeordnet, dass deutsche Soldaten „Feindberührung“ hätten und unmittelbar bedroht seien. Beides sei nicht der Fall gewesen.
Punkt zwei: Klein habe die Befehlskette nicht eingehalten. Vor Angriffen müssten nach den Regeln der internationalen Afghanistan- Schutztruppe ISAF Vorgesetzte bis hin zum ISAF-Kommandeur einbezogen werden. Es sei denn, es sei Gefahr im Verzuge für die eigenen Truppen. Das sei nicht der Fall gewesen, weil die Tankwagen in einem Flussbett steckengeblieben waren und deutsche Soldaten ferner nicht im Gefecht waren (siehe Punkt eins).
Punkt drei: Klein habe darauf verzichtet, die Kampfjets zur Vorwarnung über die Tankwagen fliegen zu lassen, an denen sich zahlreiche Menschen aufhielten. Die Piloten der US-Maschinen sollen fünfmal nachgefragt haben, ob sie keine Warnflüge starten sollten.
Punkt vier: Die Bundeswehr sei nach dem Angriff zu spät am Ort des Geschehens gewesen und habe so wichtige Recherchen versäumt.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, hatte in der vorigen Woche erklärt, in dem NATO-Bericht seien „eine ganze Reihe von Empfehlungen enthalten, die darauf abzielen, die hier angewandten Verfahren und Vorschriften zu verbessern“. Das schließe auch die „Fachausbildung“ ein. Dabei soll es sich nach dpa- Informationen um eine bessere Einweisung von Offizieren in die aktuelle Gefechtslage und die Bestimmungen der ISAF handeln.