Bei der Versorgung von Hinterbliebenen wurden Homosexuelle bislang benachteiligt. Zu Unrecht, wie das Verfassungsgericht entschieden hat.
Berlin. Nur noch wenige Tage ist Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Amt und konnte gestern noch eine Art Abschluss-Erfolg verbuchen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte ihre Linie und stellte homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem weiteren Punkt mit der Ehe gleich. Danach müssen homosexuelle Lebenspartner, die im öffentlichen Dienst arbeiten, bei der Hinterbliebenenversorgung genauso behandelt werden wie Ehepartner (Az.: 1 BvR 1164/07). Der bloße Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe reiche nicht aus, um Schwulen oder Lesben die Hinterbliebenenrente ihrer Lebenspartner zu verwehren, stellte das Bundesverfassungsgericht deutlich fest.
"Diese Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt", stellten die obersten Richter für diesen Fall fest. Vielmehr verstoße diese Regelung gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sprach von einem "Durchbruch". Ministerin Zypries sagte dem Abendblatt: "Die Entscheidung ist wegweisend für die vollständige Gleichstellung von Eheleuten und Lebenspartnern." Das Bundesverfassungsgericht zeige der Politik mal wieder, was "an Gleichstellung in unserer Gesellschaft erforderlich" sei. "Die von mir und der SPD immer geforderte Gleichstellung im Beamtenrecht oder bei der Einkommenssteuer muss jetzt endlich kommen - sie ist verfassungsrechtlich geboten", sagte sie in Richtung neue Regierung. Union und FDP planen für Beamte Veränderungen.
Geklagt hatte ein Mann aus dem Raum Hamburg, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Der Mann fühlte sich durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) benachteiligt, weil diese ihn nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete einstuft. Die Folge: Die Betriebsrente, die ihm später zusteht, wird um 74 Euro monatlich niedriger ausfallen. Außerdem hat im Todesfall sein Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Die VBL ist die betriebliche Altersversorgung von Bund und Ländern. Über die VBL erwerben Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine Zusatzversorgung, die die gesetzliche Rente ergänzt. Sie hat derzeit 1,8 Millionen Pflichtversicherte und versorgt 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Indirekt betroffen sind auch die kommunalen Zusatzversorgungskassen mit derzeit zwei Millionen Pflichtversicherten. Den Beschluss könne die VBL nicht sofort umsetzen, sagte Sprecherin Andrea Reschka. Erst müssten Bund, Länder und Gewerkschaften als Tarifpartner entsprechende Vorgaben vereinbaren. Das Verfassungsgericht hatte bereits in der Vergangenheit mit Entscheidungen öffentlichen Haushalten Probleme bereitet. Dazu gehörte etwa die Pendlerpauschale, die von Fahrtbeginn an gelten muss. Pendlern mussten etwa 7,5 Milliarden Euro zurückgezahlt werden.
Diesmal hob das das Bundesverfassungsgericht eine anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf und verweist den Fall zur Neuentscheidung an den BGH zurück. "Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus einem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind", stellten die Richter fest.