Finanzminister Schäuble warnt vor den Folgen, falls das Gericht den Rettungsschirm stoppt. Richter hätten wohl gerne mehr Zeit für Eilanträge.
Karsruhe. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren zur Euro-Rettung wird sich möglicherweise bis in den Herbst verzögern. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutete am Dienstag in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an, dass sich das Gericht mit seinem Spruch zu den Eilanträgen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt mehr Zeit als die üblichen drei Wochen lassen könnte.
Dagegen drängte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Eile und warnte vor negativen Folgen weiterer Verzögerungen.
+++ Karlsruhe lässt sich Zeit +++
Eine schnelle Entscheidung im Eilverfahrens, die dann vor allem formal begründet werde, könne ein falsches Signal aussenden, sagte Voßkuhle. „Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt.“ Sinnvoll sei deshalb, sich etwas mehr Zeit zu lassen und eine erste inhaltliche Prüfung vorzunehmen.
Als Zeitrahmen wurden drei Monate genannt. Dann wäre eine „sehr sorgfältige summarische Prüfung“ der Maßnahmen möglich und nicht nur – wie sonst in Eilverfahren – eine Folgenabwägung.
+++ Rösler zuversichtlich: Klagen scheitern in Karlsruhe +++
+++ Karlsruhe entscheidet wohl erst im Herbst über Rettungsschirm +++
Finanzminister Schäuble warnte jedoch eindringlich davor, den ESM zu stoppen oder seine bereits für den 1. Juli geplante Einführung weiter zu verzögern. „Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Eurozone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden“, sagte Schäuble. Es könnte zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen.
Bundesbankpräsident Jens Weidmann hält ein Abschätzen der Folgen bei einem einstweiligen Stopp des Rettungsschirms hingegen für „höchst spekulativ“. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten des ESM bereits „teilweise eingepreist“. Andererseits biete „auch eine rasche Ratifizierung keine Gewähr, dass sich die Krise nicht mehr zuspitzt“, sagte Weidmann.
Im Eilverfahren wird allein darüber verhandelt, welche der beiden Möglichkeiten die schlimmeren Folgen hätte: Wenn das Gericht die Maßnahmen zunächst stoppt, obwohl sie sich später als rechtmäßig erweisen – oder wenn es die Ratifizierung zulässt, aber im Nachhinein feststellt, dass sie unzulässig waren. Eine Zustimmung zu den völkerrechtlichen Verträgen ließe sich jedenfalls nicht mehr rückgängig machen.
+++ Karlsruhe prüft die Euro-Gesetze – Mahnungen an Richter +++
Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. So argumentierte der Prozessvertreter des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, das Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“. Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt.
Der Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, sieht die „rote Haltelinie des Grundgesetzes“ erreicht. Jetzt müsse ein neues Grundgesetz her. Das bringe nicht nur Klarheit in der Euro-Frage sondern eröffne auch neue Gestaltungsmöglichkeiten – etwa für die Aufnahme sozialer Grundrechte.
Die Richter zeigten in der Verhandlung zunächst kein klares Meinungsbild. Voßkuhle betonte, die Regelungen zum ESM seien „sehr kompliziert“. Auch für das Gericht sei es schwierig, „Boden unter den Füßen zu finden“. Die Fragen der Richter zielten vor allem darauf, ob es zu einer Erweiterung der deutschen Haftung kommen könnte, ohne dass der Bundestag hierüber noch die Kontrolle hätte. (dpa)