Bundesverfassungsgericht erklärte die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF vorläufig für nicht anwendbar.Zwei SPD-Abgeordnete hatten in Karlsruhe gegen die Regelung geklagt.
Karlsruhe. Diese einstweilige Anordnung wird der Koalition aus Union und FDP in Berlin gar nicht schmecken: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF vorläufig für nicht anwendbar erklärt. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden, entschied der Zweite Senat im Eilverfahren in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss. Die Bundesregierung müsste nun für weitere Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen (Az. 2 BvE 8/11).
Nach dem im Oktober verabschiedeten Stabilisierungsmechanismusgesetz sollen dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds EFSF von einem speziellen Gremium getroffen werden, das nur aus neun Mitgliedern des Bundestags besteht. Zwei SPD-Abgeordnete hatten in Karlsruhe gegen die Regelung geklagt. Sie sehen durch die Verlagerung der Entscheidung auf ein Sondergremium ihre Abgeordnetenrechte verletzt. (dpa)